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	<title>Visum &#8211; Turkestan Travel</title>
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	<description>Discover Central Asia</description>
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	<title>Visum &#8211; Turkestan Travel</title>
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	<item>
		<title>Einreisebestimmungen Turkmenistan</title>
		<link>https://www.turkestantravel.com/de/einreisebestimmungen-turkmenistan/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[shermuhammad]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Apr 2020 04:29:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Visum]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Einreisebestimmungen Turkmenistan &#8211; folgendes ist notwendig in die Botschaft zu senden: Reisepass. Im Reisepass hinterlegten Informationen bzw. Angaben müssen mit den Informationen bzw. Angaben in der Einladung vom Reisenden übereinstimmen. Darüber hinaus muss &#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3>Einreisebestimmungen <span style="color: #000000;"><a style="color: #000000;" href="https://www.turkestantravel.com/de/destination/turkmenistan/">Turkmenistan</a></span> &#8211; folgendes ist notwendig in die <span style="color: #000000;"><a style="color: #000000;" href="http://www.botschaft-turkmenistan.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Botschaft</strong></a></span> zu senden:</h3>
<ol>
<li><strong>Reisepass.</strong> Im Reisepass hinterlegten Informationen bzw. Angaben müssen mit den Informationen bzw. Angaben in der Einladung vom Reisenden übereinstimmen. Darüber hinaus muss der Reisepass noch mindesten 6 Monate gültig sein.</li>
<li><strong>1 <a href="http://www.botschaft-turkmenistan.de/docu/visum.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Visa-Formular</a> wird mit Druckbuchstaben ausgefühlt.</strong> Alle Fragen sind vollständig zu beantworten. Wenn die Angehörige der Familie mit reisen, ist es notwendig, alle Fragen bezüglich derjenigen Person zu beantworten. Eine Unterschrift ist von allen angegeben Personen notwendig.</li>
<li>Bei fehlenden bzw. unvollständigen Angaben kann die Visumerteilung verweigert werden.</li>
<li><strong>1 Passfoto</strong></li>
<li><strong>Einladung die mit einer Zustimmung der Ausländerbehörde, Abteilung für Registrierung ausländischer Bürger, erfolgt wurde</strong></li>
<li>Bei einer Visumbeantragung für <a href="http://www.botschaft-turkmenistan.de/docu/visum.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Visa</strong></a>, die über 3 Monate hinausgehen, ist es notwendig ein medizinisches Zertifikat mitzuführen bzw. vorzulegen, das eine Auskunft über eine mögliche HIV-Infektion erteilt.</li>
<li><strong>Eine Kopie des Überweisungsbelegs, </strong>über die Bezahlung des Visa, sowie ein vorfrankierten Briefumschlag mit einer angegeben Rücksendeadresse. (3,60 € in der Bundesrepublik Deutschland)</li>
</ol>
<p>Die konsularische Gebühr für die Erteilung des Visums hängt von der Anzahl der Tage des Aufenthaltes und von der Dringlichkeit der Bearbeitung, zum Beispiel für die Bürger Deutschlands (für die Bürger anderer Staaten andere Tarife) ab.</p>
<ul>
<li>bis zu 10 Tagen Aufenthalt 35,-Euro (Schnellerteilung &#8211; 55Euro)</li>
<li>bis zu 20 Tagen Aufenthalt 45,-Euro (Schnellerteilung &#8211; 75Euro)</li>
<li>bis zu 1 Monat Aufenthalt 55,-Euro (Schnellerteilung &#8211; 95Euro) usw.</li>
</ul>
<p><em>Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt bis 10 Werktage. Die Schnellerteilung bis 3 Werktagen</em></p>
<p>Für die Erteilung eines Transitvisums ist es notwendig im Reisepass ein Visum des Landes zu haben von dem man nach Turkmenistan einreist und vom dem Land in das man, aus Turkmenistan, ausreist. Außerdem sind folgende Unterlagen der Botschaft vorzulegen:</p>
<ol>
<li><strong>Reisepass</strong></li>
<li><strong>1x ausgefülltes <a href="http://www.botschaft-turkmenistan.de/docu/visum.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Visa-Formular</a></strong></li>
<li><strong>1x Passfoto</strong></li>
<li><strong>Eine Kopie des Überweisungsbelegs</strong>, über die Bezahlung von Visagebühr, sowie ein vorfrankierten Briefumschlag mit einer angegeben Rücksendeadresse.</li>
<li><strong>Ein formloses Schreiben an die Botschaft</strong> mit dem Inhalt über das Beantragte Visa, mit was für einem Ziel Sie das Land(Turkmenistan) überqueren und über die Dauer des Visa über das zielbestimmende Reiseland und von welchen Land die Reise began.</li>
</ol>
<hr />
<p><em>Die Bankverbindung: </em><br />
<strong>Deutsche Bank 24<br />
Konto Nr.: 5835673<br />
BLZ: 10070000 </strong><br />
SWIFT (BIC) Code: DEUTDEBBXXX<br />
IBAN: DE74 1007 0000 0583 5673 00<br />
Deutsche Bank Berlin</p>
<p><em>Anschrift der Botschaft: </em><br />
<strong><a href="http://www.botschaft-turkmenistan.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Botschaft von Turkmenistan</a><br />
Königin-Luise Str. 31<br />
14195 Berlin<br />
Tel: 030 30 10 24 51<br />
Fax: 030 30 10 24 53</strong></p>
<p><strong>Für Länder außer Deutschland: </strong><br />
Bei Auslandsüberweisung bitten wir zu beachten, dass die Deutsche Bank größere Gebühren für Auslandsüberweisungen beansprucht. Dieses hat zur Folge, dass auf unsere Konto eine deutlich geringere Summe eingeht. Aus diesem Grund bitten wir Sie sich bei Ihrer Bank über die Gebühr zu erkundigen damit auf unserem Konto die richtige Summe eingeht.<br />
Bei der Sendung des vorfrankierenden Briefumschlages mit der Adresse des Empfängers, bitten wir die postalischen Kupons, nicht zu schicken, da Deutsche Post nur ein Kupon führt, der 70 Centen beträgt. Die Absendung des Dokumentes (z.B.Ausweises) mit der Mitteilung aus Deutschland bildet 7 Euro(Euro-) (in die beide Seiten).</p>
<p><strong>Stand: 01.09.2017 – <a href="http://www.botschaft-turkmenistan.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Botschaft der Republik Turkmenistan in Deutschland</a></strong></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Einreisebestimmungen Tadschikistan</title>
		<link>https://www.turkestantravel.com/de/einreisebestimmungen-tadschikistan/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[shermuhammad]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Apr 2020 04:07:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Visum]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Neue Einreisebestimmungen Tadschikistan Ab dem 1. Januar 2022 führt die Regierung Tadschikistans eine einseitige Visafreiheit für die Einreise von Bürgern aus 52 Ländern der Welt in die Republik ein. Die &#8230; </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3><strong>Neue Einreisebestimmungen Tadschikistan</strong></h3>
<p>Ab dem 1. Januar 2022 führt die Regierung <span style="color: #000000;"><a style="color: #000000;" href="https://www.turkestantravel.com/de/destination/tadschikistan/">Tadschikistans</a></span> eine einseitige Visafreiheit für die Einreise von Bürgern aus 52 Ländern der Welt in die Republik ein.</p>
<p>Die Dauer des Aufenthalts dieser Personen im Hoheitsgebiet Tadschikistans wird per Regierungserlass auf 30 Tage festgelegt.</p>
<p>Derzeit gilt für Tadschikistan eine bilaterale visafreie Regelung (oder mit einem Visum bei der Ankunft) für 58 Länder der Welt.</p>
<p>Gemäß dem Beschluss der tadschikischen Regierung vom 28. März 2024, Nr. 190 „Über Änderungen und Ergänzungen des Regierungsbeschlusses vom 26. Oktober 2021“, wurden 25 neue Länder in die Liste der Länder aufgenommen, deren Bürger im Rahmen der einseitigen Visumfreiheit für bis zu 30 Tage nach Tadschikistan einreisen dürfen:</p>
<p>Diese Änderungen werden am 1. Mai 2024 in Kraft treten.</p>
<p>1. Australien<br />
2. Vereinigte Arabische Emirate<br />
3. Großherzogtum Luxemburg<br />
4. Staat Brunei Dorusalam<br />
5. Staat Kuwait<br />
6. Staat Katar<br />
7. Neuseeland<br />
8. Vereinigte Staaten von Amerika<br />
9. Island<br />
10. Kanada<br />
11. Schweizerische Eidgenossenschaft<br />
12. Malaysia<br />
13. Ungarn<br />
14. Österreichische Republik<br />
15. Argentinische Republik<br />
16. Bundesrepublik Deutschland<br />
17. Dominikanische Republik<br />
18. die Republik Indonesien<br />
19. Italienische Republik<br />
20.die Republik Korea<br />
21. Republik Kuba<br />
22. Republik Lettland<br />
23. Republik Litauen<br />
24. Malediven<br />
25. Republik Polen<br />
26. Portugiesische Republik<br />
27. Republik Singapur<br />
28. Türkische Republik<br />
29. Republik der Philippinen<br />
30. Republik Finnland<br />
31. Französische Republik<br />
32. Republik Kroatien<br />
33. Tschechische Republik<br />
34. Chilenische Republik<br />
35. Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka<br />
36. Republik Ecuador<br />
37. Republik Estland<br />
38. Republik Griechenland<br />
39. Fürstentum Liechtenstein<br />
40. Fürstentum Monaco<br />
41. Königreich Saudi-Arabien<br />
42. Königreich Bahrain<br />
43. Königreich Belgien<br />
44. Königreich Dänemark<br />
45. Königreich Spanien<br />
46. Königreich der Niederlande<br />
47. Königreich Norwegen<br />
48. Königreich Thailand<br />
49. Haschemitisches Königreich Jordanien<br />
50. Königreich Schweden<br />
51. Jamaika<br />
52. Japan<br />
53. Fürstentum Andorra<br />
54. Bahamas<br />
55. Bosnien und Herzegowina<br />
56. Föderale Republik Brasilien<br />
57. Republik Bulgarien<br />
58. Republik Costa Rica<br />
59. Republik Zypern<br />
60. Irland<br />
61. Republik Malta<br />
62. Republik der Marshallinseln<br />
63. Vereinigte Staaten von Mexiko<br />
64. Mongolei<br />
65. Montenegro<br />
66. Sultanat von Oman<br />
67. Rumänien<br />
68. Föderation von St. Kitts und Nevis<br />
69. St. Lucia<br />
70. Republik San Marino<br />
71. Republik Serbien<br />
72. Slowakische Republik<br />
73. Republik Slowenien<br />
74. Salomon-Inseln<br />
75. St. Vincent und die Grenadinen<br />
76. Vatikanstadt<br />
77. Staat Palästina (für Diplomaten- und Dienst-/Spezialpässe)</p>
<p>Darüber hinaus wurde gemäß einem neuen Regierungsbeschluss eine Liste von 16 Ländern genehmigt, deren Bürger über 55 Jahre alt sind und die nun</p>
<p>eine einseitige Visafreiheit für die Einreise nach Tadschikistan in Anspruch nehmen können.</p>
<p>Diese Regelung ermöglicht es ihnen, sich bis zu 14 Tage lang ohne Visum im Land aufzuhalten und es zu verlassen.</p>
<p>1. Republik Albanien<br />
2. Demokratische Volksrepublik Algerien<br />
3. Barbados<br />
4. Republik Vanuatu<br />
5. Volksrepublik China<br />
6. Commonwealth von Dominica<br />
7. Republik Fidschi<br />
8. Demokratische Volksrepublik Laos<br />
9. Libanesische Republik<br />
10. Republik Madagaskar<br />
11. Königreich Marokko<br />
12. Republik Nordmazedonien<br />
13. Republik Nicaragua<br />
14. Republik Panama<br />
15. Tunesische Republik<br />
16. Sozialistische Republik Vietnam</p>
<p>Gemäß dem Regierungsbeschluss Nr. 188 vom 28. März 2024 „Zur Änderung des Beschlusses Nr. 31 vom 25. Januar 2017“,</p>
<p>wurden 14 Länder in die Liste der Länder aufgenommen, deren Staatsangehörige Visa für die Republik Tadschikistan in einem vereinfachten Verfahren erhalten können.</p>
<p>Die Liste umfasst:<br />
1. Republik der Marshallinseln<br />
2. Salomonen<br />
3. Republik Vanuatu<br />
4. Republik Sudan<br />
5. Republik Madagaskar<br />
6. Der Staat Palästina<br />
7. Republik Haiti<br />
8. Republik Uganda<br />
9. Arabische Republik Syrien („Д“-Diplomatenvisa, „Х“-Dienstvisa und „К“-Geschäftsvisa)<br />
10. Republik Irak („Д“-Diplomatenvisa, „Х“-Dienstvisa und „К“-Geschäftsvisa)<br />
11. Bundesrepublik Nigeria („Д“-Diplomatenvisa, „Х“-Dienstvisa und „К“-Geschäftsvisa)<br />
12. Demokratische Bundesrepublik Äthiopien („Д“-Diplomatenvisa, „Х“-Dienstvisa und „К“-Geschäftsvisa)<br />
13. Republik Ruanda („Д“-Diplomatenvisa, „Х“-Dienstvisa und „К“-Geschäftsvisa)<br />
14. Republik Kongo („Д“-Diplomatenvisa, „Х“-Dienstvisa und „К“-Geschäftsvisa)</p>
<p><a href="http://www.botschaft-tadschikistan.de/allgemeine-information.html" target="_blank" rel="noopener"><strong>Konsularabteilung der Botschaft Tadschikistan </strong></a><br />
<strong>Kontoinhaber: Botschaft Tadschikistan<br />
Name der Bankinstitution: Deutsche Bank Berlin<br />
Kontonummer: 239 88 16 01<br />
Bankleitzahl: 100 700 00<br />
Verwendungszweck Visum für Hr./Fr. Xxxxxx Yyyyy<br />
IBAN: DE23 1007 0000 0239 8816 01<br />
BIC (SWIFT): DEUTDEBBXXX</strong></p>
<h4><strong><a href="http://www.botschaft-tadschikistan.de/botschaft.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Botschaft der Republik Tadschikistan in Deutschland</a></strong></h4>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Einreisebestimmungen Kirgisistan</title>
		<link>https://www.turkestantravel.com/de/einreisebestimmungen-kirgisistan/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[shermuhammad]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Apr 2020 03:37:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Visum]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Einreisebestimmungen Kirgisistan: Informationen zum System des „Elektronischen Visums“ der Kirgisischen Republik Ausländischen Staatsbürgern ist die Einreise in die Kirgisische Republik, der Aufenthalt in ihrem Hoheitsgebiet und die Ausreise aus der &#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.turkestantravel.com/de/einreisebestimmungen-kirgisistan/">Einreisebestimmungen Kirgisistan</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.turkestantravel.com/de">Turkestan Travel</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3>Einreisebestimmungen Kirgisistan: Informationen zum System des „Elektronischen Visums“ der Kirgisischen Republik</h3>
<p>Ausländischen Staatsbürgern ist die Einreise in die <span style="color: #000000;"><a style="color: #000000;" href="https://www.turkestantravel.com/de/destination/kirgisistan/">Kirgisische Republik</a></span>, der Aufenthalt in ihrem Hoheitsgebiet und die Ausreise aus der Kirgisischen Republik mit einem gültigen Reisepass und auf der Grundlage eines von den diplomatischen und konsularischen Einrichtungen der Kirgisischen Republik im Ausland ausgestellten Visums für die Kirgisische Republik gestattet.</p>
<p>Um rechtzeitig ein Visum für die Kirgisische Republik zu erhalten, müssen Sie die folgenden Dokumente bei einer der unten aufgeführten konsularischen Vertretungen der Botschaft der Kirgisischen Republik einreichen:</p>
<p>&#8211; Gültiger ausländischer Reisepass (Original mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 3 Monaten ab dem Datum der Ausreise aus der Kirgisischen Republik);<br />
&#8211; Kinder unter 14 Jahren &#8211; ein gültiger ausländischer Reisepass (Original mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 3 Monaten ab dem Datum der Abreise aus der Kirgisischen Republik);<br />
&#8211; ausgefülltes Visumantragsformular (Visumfragebogen) in der vorgeschriebenen Form in 1-facher Ausfertigung mit einem 3&#215;4-Foto;<br />
&#8211; eine Quittung über die Zahlung der Konsulargebühren (Original &#8211; Kontoauszug, Überweisungsbeleg);<br />
&#8211; Einladung der KR.</p>
<p>Die Antragsteller werden gebeten, nach Erhalt des Visums die Richtigkeit des ausgestellten Visums zu überprüfen, d. h. das Datum der Ein- und Ausreise, die Anzahl der Einreisen, die Passnummer usw.</p>
<p>Wenn der Antrag eines ausländischen Bürgers auf ein Visum nicht zufriedenstellend ist, wird die Zahlung nicht zurückerstattet.</p>
<p>Achtung: Wenn das Datum der Einreise in die Kirgisische Republik geändert wird, wird ein neues Visum ausgestellt. In diesem Fall wird die Konsulargebühr in der Höhe erhoben, die dem neuen Visum entspricht.</p>
<p>Wenn ein minderjähriges Kind mit nur einem Elternteil (Vater/Mutter) in die Kirgisische Republik reist, ist eine notariell beglaubigte Zustimmung des anderen Elternteils (Vater/Mutter) für die Reise seines minderjährigen Kindes in die Kirgisische Republik erforderlich.<br />
Wird ein Visum für einen Transitaufenthalt in der Kirgisischen Republik ausgestellt, muss eine Kopie des ausgestellten Einreisevisums des Hauptreiselandes beigefügt werden.</p>
<p>Gleichzeitig sind gemäß dem Gesetz der Kirgisischen Republik &#8222;über die Einführung der Visumfreiheit für Bürger bestimmter Staaten für einen Zeitraum von bis zu 60 Tagen&#8220; die Bürger der folgenden Staaten von der Visumpflicht für den Besuch der Kirgisischen Republik befreit:</p>
<p><strong>Liste der Staaten, für deren Bürger eine einseitige Visumbefreiung für bis zu 60 Tage eingeführt wird</strong></p>
<p><strong>(Bearbeitet durch die Gesetze der KR vom 19. Juli 2013 N 153, 5. April 2019 N 43)</strong></p>
<ol>
<li>Australischer Bund</li>
<li>Republik Österreich</li>
<li>Königreich Belgien</li>
<li>Bosnien und Herzegowina</li>
<li>Vatikanstadt</li>
<li>Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland</li>
<li>Ungarn</li>
<li>Bundesrepublik Deutschland</li>
<li>Königreich der Niederlande</li>
<li>Griechische Republik</li>
<li>Königreich Dänemark</li>
<li>Island</li>
<li>Irland</li>
<li>Königreich Spanien</li>
<li>Italienische Republik</li>
<li>Kanada</li>
<li>Republik Korea</li>
<li>Staat Kuwait</li>
<li>Republik Lettland</li>
<li>Republik Litauen</li>
<li>Fürstentum Liechtenstein</li>
<li>Großherzogtum Luxemburg</li>
<li>Republik Malta</li>
<li>Fürstentum Monaco</li>
<li>Neuseeland</li>
<li>Königreich Norwegen</li>
<li>Vereinigte Arabische Emirate</li>
<li>Republik Polen</li>
<li>Portugiesische Republik</li>
<li>Königreich Saudi-Arabien</li>
<li>Republik Singapur</li>
<li>Slowakische Republik</li>
<li>Republik Slowenien</li>
<li>Vereinigte Staaten von Amerika</li>
<li>Republik Finnland</li>
<li>Französische Republik</li>
<li>Republik Kroatien</li>
<li>Tschechische Republik</li>
<li>Schweizerische Eidgenossenschaft</li>
<li>Königreich Schweden</li>
<li>Republik Estland</li>
<li>Staat Katar</li>
<li>Staat Brunei Darussalam</li>
<li>Königreich Bahrain</li>
<li>Japan</li>
<li>Montenegro</li>
<li>Fürstentum Andorra</li>
<li>Argentinische Republik</li>
<li>Föderative Republik Brasilien</li>
<li>Republik San Marino</li>
<li>Republik Chile</li>
<li>Sultanat Oman</li>
</ol>
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<p>Im Falle eines geplanten Aufenthalts von mehr als 60 Tagen auf dem Gebiet der Kirgisischen Republik ist es erforderlich, die entsprechende Visakategorie in den konsularischen Vertretungen der Kirgisischen Republik in der Bundesrepublik Deutschland zu beantragen.</p>
<p>Informationen zum System &#8222;Elektronisches Visum&#8220; der Kirgisischen Republik</p>
<p>Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Kirgisischen Republik informiert über die Einführung des Systems &#8222;Elektronisches Visum der Kirgisischen Republik&#8220; ab dem 1. September 2017.</p>
<p>Das System &#8222;Elektronisches Visum&#8220; ermöglicht es Bürgern aller ausländischen Staaten, Touristen- oder Geschäftsvisa für die Kirgisische Republik für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen über das Internet zu erhalten, ohne dass sie sich an diplomatische Vertretungen oder konsularische Einrichtungen der Kirgisischen Republik im Ausland wenden müssen. Es ermöglicht auch, Visa an den Visa-Schaltern an den internationalen Grenzübergangsstellen des Landes zu erhalten.</p>
<p>Rechtsträger der Kirgisischen Republik können auch ausländische Bürger (sowohl einzeln als auch in Touristengruppen) einladen und Anträge auf Erteilung von kurzfristigen Geschäfts- oder Touristen-Elektronikvisa stellen.</p>
<p>Kurzfristige Geschäfts- und Touristenvisa der Kirgisischen Republik werden für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen ohne die Möglichkeit einer Verlängerung auf dem Gebiet der Kirgisischen Republik erteilt.</p>
<p>Um ein Visum in elektronischer Form zu erhalten, muss der ausländische Staatsbürger oder die einladende Organisation ein spezielles Formular auf der Website &#8222;<a href="http://www.evisa.e-gov.kg/" target="_new" rel="noopener">www.evisa.e-gov.kg</a>&#8220; ausfüllen, Kontaktdaten und Informationen zur geplanten Reise nach Kirgisistan angeben. Es ist auch erforderlich, ein Foto und ein Bild des Reisepasses (Reisedokuments) des ausländischen Staatsbürgers hochzuladen. Die Zahlung der Konsulargebühren erfolgt über Visa- und MasterCard-Bankkarten. Die Bearbeitungszeit für einen Antrag auf Erteilung eines E-Visums beträgt drei Werktage.</p>
<p>Die Benachrichtigung über die Erteilung oder Verweigerung eines E-Visums wird an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Nach Erhalt des Visums in elektronischer Form stellt das System einen Link zur Website &#8222;Elektronisches Visum&#8220; bereit, auf der das E-Visum mit einem speziellen QR-Code gedruckt werden kann, der mit mobilen Anwendungen auf Smartphones gelesen werden kann.</p>
<p>Ausländische Bürger, die ein Visum im Rahmen des Systems &#8222;Elektronisches Visum&#8220; erhalten haben, müssen über die Grenzübergangsstellen der Kirgisischen Republik in das Land ein- und ausreisen, die sich am internationalen Flughafen &#8222;Manas&#8220; in Bischkek, am internationalen Flughafen &#8222;Osh&#8220; in Osh und am Grenzübergangspunkt &#8222;Akzhol&#8220; an der Grenze zur Republik Kasachstan befinden.</p>
<p>Bürger anderer Staaten, die Visa in elektronischer Form erhalten haben, überqueren die Staatsgrenze der Kirgisischen Republik an den genannten Grenzübergangsstellen ohne Visum (Aufkleber) im Reisedokument. Wenn erforderlich, können Sie die Gültigkeit, Kategorie und Anzahl der Einträge des E-Visums überprüfen, indem Sie den speziellen QR-Code auf der gedruckten Version des E-Visums scannen.</p>
<p>Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Kirgisischen Republik weist darauf hin, dass ausländische Staatsbürger, die beabsichtigen, Kirgisistan zu besuchen, die Möglichkeit haben, Visa sowohl in elektronischer Form über das System &#8222;Elektronisches Visum&#8220; als auch in Standardform zu erhalten, indem sie sich an diplomatische Vertretungen oder konsularische Einrichtungen der Kirgisischen Republik im Ausland oder an den Visa-Schaltern an den internationalen Grenzübergangsstellen der Kirgisischen Republik wenden.</p>
<p>Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Konsularabteilung unter der Telefonnummer +49 30 364 11 860 oder per E-Mail: <a target="_new" rel="noopener">kgconsulate.de@mfa.gov.kg</a>.</p>
<hr />
<p><strong><a href="http://botschaft-kirgisien.de/index.php/ru/#top" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Botschaft der Kirgisischen Republik in Berlin</a></strong><br />
Otto-Suhr-Allee 146<br />
10585 Berlin<br />
Büro des Botschafters<br />
Telefon: +49 (30) 34 78 13 38<br />
Fax: +49 (30) 34 78 13 62<br />
E-Mail: <a href="mailto:info@botschaft-kirgisien.de">info@botschaft-kirgisien.de</a></p>
<p><a href="http://botschaft-kirgisien.de/index.php/ru/#top" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Konsularabteilung der Botschaft in Berlin</strong></a><br />
Otto-Suhr-Allee 146, 10585 Berlin<br />
Telefon: +49 30 364 11 860<br />
Fax: +49 30 34 78 13 37<br />
E-Mail: <a href="mailto:konsulberlin@botschaft-kirgisien.de">konsulberlin@botschaft-kirgisien.de</a><br />
<em>Öffnungszeiten: 9:00-13:00 14:30-17:30 (Mo. &#8211; Fr.)</em></p>
<p><strong>Botschaft der Kirgisischen Republik<br />
Kontonummer: 05 198 999 00<br />
BLZ : 100 800 00<br />
Dresdner Bank AG<br />
BIC: DRES DE FF 100<br />
IBAN DE60 1008 0000 0519 8999 00</strong></p>
<hr />
<p><a href="http://botschaft-kirgisien.de/index.php/ru/#top" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Konsulat der Botschaft in Frankfurt am Main</strong></a><br />
Brönnerstrasse 20, 60313 Frankfurt am Main<br />
Telefon: +49 69 95 40 39 26<br />
Fax: +49 69 21 65 8918<br />
Handy: +49 178 740 56 69<br />
E-Mail: <a href="mailto:frankfurt@botschaft-kirgisien.de">frankfurt@botschaft-kirgisien.de</a><br />
<em>Öffnungszeiten: 9:00-13:00, 14:30-17:30 (Mo. &#8211; Fr.)</em></p>
<p><strong>Botschaft der Kirgisischen Republik<br />
Kontonummer: 09 838 95 800<br />
BLZ : 500 800 00<br />
Dresdner Bank AG<br />
SWIFT-BIC.: DRES DE FF<br />
IBAN DE36 5008 0000 0983 8958 00</strong></p>
<hr />
<p><a href="http://botschaft-kirgisien.de/index.php/ru/#top" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Außenstelle der Botschaft in Bonn </strong></a><br />
Aennchenstr. 61, 53177 Bonn<br />
Telefon: +49 228 36 52 30<br />
Fax: +49 228 36 52 30<br />
Handy: +49 178 740 55 90<br />
E-Mail: <a href="mailto:bonn@botschaft-kirgisien.de">bonn@botschaft-kirgisien.de</a><br />
<em>Öffnungszeiten: 9:00-13:00, 14:30-17:30 (Mo. &#8211; Fr.)</em></p>
<p><strong>Botschaft der Kirgisischen Republik<br />
Kontonummer: 02 497 79 701<br />
BLZ: 370 800 40<br />
Dresdner Bank AG<br />
SWIFT-BIC.: DRES DE FF 370<br />
IBAN DE70 3708 0040 0249 7797 01</strong></p>
<p><strong><a href="http://botschaft-kirgisien.de/index.php/ru/#top" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Stand: 01.09.2017 → Botschaft der Kirgisischen Republik in Berlin</a></strong></p>
</div>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Einreisebestimmungen Kasachstan</title>
		<link>https://www.turkestantravel.com/de/einreisebestimmungen-kasachstan/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[shermuhammad]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Apr 2020 03:16:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Visum]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://relaunch.turkestantravel.com/?p=780</guid>

					<description><![CDATA[<p>Hiermit wird mitgeteilt, dass ab dem 1. Januar 2022 die visafreie Einreise in die Republik Kasachstan für Bürger aus 57 Ländern, einschließlich der Bundesrepublik Deutschland, wieder aufgenommen wurde. Gemäß den Einreisebestimmungen dürfen &#8230; </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Hiermit wird mitgeteilt, dass <strong>ab dem 1. Januar 2022</strong> <strong>die visafreie Einreise in die Republik Kasachstan für Bürger aus 57 Ländern, einschließlich der Bundesrepublik Deutschland</strong>, wieder aufgenommen wurde. Gemäß den Einreisebestimmungen dürfen sich deutsche Staatsangehörige bei jeder Einreise höchstens 30 Kalendertage auf dem Territorium der Republik <span style="color: #000000;"><a style="color: #000000;" href="https://www.turkestantravel.com/de/destination/kasachstan/">Kasachstan</a></span> aufhalten, insgesamt 90 Tage in jedem Zeitraum von 180 Tagen.</p>
<p align="center"><strong data-redactor-tag="strong">Ein vereinfachtes Verfahren für die Ausstellung eines Visums</strong></p>
<p align="justify">Bei der Beantragung von einmaligen Dienst- (A3), Geschäfts- (B1, B3), Privat- (B10) und Touristenvisum (B12) bis zu 30 Tage bei den kasachischen konsularischen Vertretungen ist grundsätzlich <strong data-redactor-tag="strong">keine Einladung aus Kasachstan erforderlich</strong>. Das gilt für die Staatsbürger der 48 Länder: Australien, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, England, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Israel, Jordanien, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Katar, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Oman, Österreich, Polen, Portugal, Republik Korea, Rumänien, Saudi-Arabien, Schweiz, Schweden, Singapur, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern.</p>
<p align="justify"><strong data-redactor-tag="strong">Hinweis: </strong>Wir bitten Sie die Unterlagen und Visaanträge per Post an die Botschaft nicht zu schicken! Die Konsulareinrichtungen sind berechtigt zusätzliche Unterlagen anzufordern.</p>
<p align="justify"><strong data-redactor-tag="strong">Visakategorie: Diplomatisches (A1) oder Dienstvisum (A3)</strong></p>
<ol>
<li>Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit zwei leeren Seiten</li>
<li>Ausgefülltes und unterschriebenes <a href="http://genkonsul.de/wp-content/pdf/visa_antrag_de.pdf" target="_blank" rel="noopener">Antragsformular</a>mit einem aktuellen Passbild (3,5×4,5)<br />
3. Eine Verbalnote mit einem Anliegen, ein Visum mit Hinweis auf den Namen, die Position, die Aufenthaltsdauer in Kasachstan, das Ziel der Reise auszustellen</li>
</ol>
<p align="justify"><strong data-redactor-tag="strong">Visakategorie: Diplomatisches (A2) oder Dienstvisum (A4)</strong></p>
<ol>
<li>Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit zwei leeren Seiten</li>
<li>Ausgefülltes und unterschriebenes <a href="http://genkonsul.de/wp-content/pdf/visa_antrag_de.pdf" target="_blank" rel="noopener">Antragsformular</a>mit einem aktuellen Passbild (3,5×4,5)</li>
<li>Eine Verbalnote mit einem Anliegen, ein Visum mit Hinweis auf den Namen, die Position, die Aufenthaltsdauer in Kasachstan, das Ziel der Reise auszustellen</li>
<li>Eine Kopie der Einladung aus der Republik Kasachstan mit der Bestätigung des Außenministeriums der Republik Kasachstan (Referenznummer).</li>
</ol>
<p align="justify"><strong data-redactor-tag="strong">Visakategorie: Investorenvisum (A5)</strong></p>
<ol>
<li>Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit wenigstens zwei leeren Seiten</li>
<li>Ausgefülltes und unterschriebenes <a href="http://genkonsul.de/wp-content/pdf/visa_antrag_de.pdf" target="_blank" rel="noopener">Antragsformular</a>mit einem aktuellen Foto (3,5×4,5). Bei der PKW-Einfahrt in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden</li>
<li>Eine Kopie der Einladung von dem Beauftragten für die Fragen der Investitionstätigkeit in der Republik Kasachstan mit der Bestätigung des Innenministeriums der Republik Kasachstan (Referenznummer).</li>
<li>Eine Gebühr wird nicht erhoben.</li>
</ol>
<p align="center"><strong data-redactor-tag="strong">Visakategorie:</strong></p>
<ul>
<li><strong data-redactor-tag="strong">Geschäftsvisum (B1)</strong></li>
</ul>
<p align="justify">– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 60 Tagen,</p>
<p align="justify">– mehrmaliges – bis zu 1 Jahr mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 60 Tagen bei jeder Einreise;</p>
<ul>
<li><strong data-redactor-tag="strong">Geschäftsvisum (B2)</strong></li>
</ul>
<p align="justify">– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen,</p>
<p align="justify">– mehrmaliges – bis 180 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 60 Tagen bei jeder Einreise;</p>
<ul>
<li><strong data-redactor-tag="strong">Geschäftsvisum (B3)</strong></li>
</ul>
<p align="justify">– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen,</p>
<p align="justify">– mehrmaliges – bis 1 Jahr mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 60 Tagen bei jeder Einreise;</p>
<ol>
<li>Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit wenigstens zwei leeren Seiten</li>
<li>Ausgefülltes und unterschriebenes <a href="http://genkonsul.de/wp-content/pdf/visa_antrag_de.pdf" target="_blank" rel="noopener">Antragsformular</a>mit einem aktuellen Foto (3,5×4,5). Bei der PKW-Einfahrt in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden.</li>
<li>Firmenschreiben (eines deutschen Arbeitgeber), mit dem Hinweis auf den Zweck und die Dauer der Reise.</li>
<li>Eine Kopie der Einladung aus der Republik Kasachstan mit der Bestätigung des Innenministeriums der Republik Kasachstan (Referenznummer).</li>
<li>Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original / Kontoauszug (kein Bargeld).</li>
</ol>
<ul>
<li>einmaliges Visum – 75 €</li>
<li>mehrmaliges Visum – 170 €</li>
</ul>
<p align="justify"><strong data-redactor-tag="strong">Visakategorie:</strong></p>
<ul>
<li><strong data-redactor-tag="strong">Visum für</strong><strong data-redactor-tag="strong">die praktische Ausbildung oder ein Praktikum</strong><strong data-redactor-tag="strong">(B7)</strong></li>
</ul>
<p align="justify">– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum,</p>
<p align="justify">– mehrmaliges – bis 180 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum;</p>
<ol>
<li>Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit wenigstens zwei leeren Seiten.</li>
<li>Ausgefülltes und unterschriebenes <a href="http://genkonsul.de/wp-content/pdf/visa_antrag_de.pdf" target="_blank" rel="noopener">Antragsformular</a>mit einem aktuellen Foto (3,5×4,5). 3. Firmenschreiben des deutschen Arbeitgebers, mit dem Hinweis auf den Zweck und die Dauer der Reise.</li>
<li>Eine Kopie der Einladung aus der Republik Kasachstan mit der Bestätigung des Innenministeriums der Republik Kasachstan (Referenznummer).</li>
<li>Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original / Kontoauszug (kein Bargeld).</li>
</ol>
<ul>
<li>einmaliges Visum – 75 €</li>
<li>mehrmalige Visum – 170 €</li>
</ul>
<p align="justify">Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben.</p>
<p align="justify"><strong data-redactor-tag="strong">Visakategorie: Um eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen (B8)</strong></p>
<p align="justify">– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum,</p>
<p align="justify">– mehrmaliges – bis 90 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum;</p>
<ol>
<li>Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit wenigstens zwei leeren Seiten</li>
<li>Ausgefülltes und unterschriebenes <a href="http://genkonsul.de/wp-content/pdf/visa_antrag_de.pdf" target="_blank" rel="noopener">Antragsformular</a>mit einem aktuellen Foto (3,5×4,5).</li>
<li>Ein Schreiben mit dem Wunsch für die Ausreise in die Republik Kasachstan zum ständigen Wohnsitz (für Staatsangehörige der 48 Länder).</li>
<li>Ein notariell beglaubigtes Vertrag oder eine notarielle Vereinbarung mit dem privaten oder juristischen Person für ein Wohnsitz und ständige Anmeldung des Antragstellers (für Staatsangehörige der 48 Länder).</li>
<li>Eine medizinische Bescheinigung über die Abwesenheit von sozial bedeutsamen Krankheiten (für Staatsangehörige der 48 Länder).</li>
<li>Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original / Kontoauszug (kein Bargeld).</li>
</ol>
<ul>
<li>einmaliges Visum – 75 €</li>
<li>mehrmalige Visum – 170 €</li>
</ul>
<p align="justify">Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben.</p>
<p align="justify"><strong data-redactor-tag="strong">Visakategorie: Besuchsvisum (B10)</strong></p>
<p align="justify">– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum,</p>
<p align="justify">– mehrmaliges – bis 180 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 90 Tage;</p>
<ol>
<li>Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit zwei leeren Seiten</li>
<li>Ausgefülltes und unterschriebenes <a href="http://genkonsul.de/wp-content/pdf/visa_antrag_de.pdf" target="_blank" rel="noopener">Antragsformular</a>mit einem aktuellen Foto (3,5×4,5). Bei der PKW-Einfahrt in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden</li>
<li>Die Einladung, die durch das Außenministerium oder Innenministerium der Republik Kasachstan bestätigt ist.</li>
<li>Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original mit Kontoauszug (kein Bargeld)</li>
</ol>
<ul>
<li>einmaliges Visum – 75 €</li>
<li>mehrmalige Visum – 170 €</li>
</ul>
<ol>
<li></li>
</ol>
<p align="justify"><strong data-redactor-tag="strong">Visakategorie: Touristenvisum (B12)</strong></p>
<p align="justify">– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen,</p>
<p align="justify">– mehrmaliges – bis 90 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen bei jeder Einreise;</p>
<ol>
<li>Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit zwei leeren Seiten</li>
<li>Ausgefülltes und unterschriebenes <a href="http://genkonsul.de/wp-content/pdf/visa_antrag_de.pdf" target="_blank" rel="noopener">Antragsformular</a>mit einem aktuellen Foto (3,5×4,5). Bei der PKW-Einfahrt in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden</li>
<li>Die Einladung mit Referenznummer des Innenministeriums der Republik Kasachstan.</li>
<li>Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original mit Kontoauszug (kein Bargeld)</li>
<li>Bestätigung einer Hotelbuchung in Kasachstan</li>
</ol>
<p align="justify">Hinweis: Das Visum der Kategorie B12 kann beantragt werden von:<br />
Ausländischen Staatsbürger – für Staatsangehörige der 48 Länder ohne Einladung (bis 30 Tagen);</p>
<ul>
<li>einmaliges Visum 50 €</li>
<li>mehrmaliges Visum 80 €</li>
</ul>
<p align="justify">Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben</p>
<ul>
<li><strong data-redactor-tag="strong">Visakategorie: Transit</strong><strong data-redactor-tag="strong">(B13)</strong></li>
</ul>
<p align="justify">– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 5 Tagen,</p>
<p align="justify">– mehrmaliges – bis 180 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 5 Tagen;</p>
<ol>
<li>Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit zwei leeren Seiten.</li>
<li>Ausgefülltes und unterschriebenes <a href="http://genkonsul.de/wp-content/pdf/visa_antrag_de.pdf" target="_blank" rel="noopener">Antragsformular</a>mit einem aktuellen Paßbild (3,5×4,5). Bei der PKW-Einfahrt in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden</li>
<li>Eine persönliche Erklärung/Antrag in freier Form gestaltet.</li>
<li>Eine Kopie von der Vorderseite des Passes mit der Kopie des Visums des Ziellandes, Reisedokumente oder anderen Gründen, die Eintritt für das Bestimmungsland berechtigt.</li>
<li>Ein Einzahlungsbeleg / Kontoauszug über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original (kein Bargeld).</li>
</ol>
<ul>
<li>einmaliges Visum 15 €</li>
<li>mehrmaliges Visum 80 €</li>
</ul>
<p align="justify">Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben</p>
<p align="justify"><strong data-redactor-tag="strong">Visakategorie: Visum für Familienzusammenführung (C2)</strong></p>
<p align="justify">– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum,</p>
<p align="justify">– mehrmaliges – bis 1 Jahr mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum</p>
<ol>
<li>Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit wenigstens zwei leeren Seiten</li>
<li>Ausgefülltes und unterschriebenes <a href="http://genkonsul.de/wp-content/pdf/visa_antrag_de.pdf" target="_blank" rel="noopener">Antragsformular</a>mit einem aktuellen Foto (3,5×4,5).</li>
<li>Eine persönliches Schreiben in freier Form gestaltet.</li>
<li>Das Aufenthaltserlaubnis der einladenden Person.</li>
<li>Durch das Gesetz der Republik Kasachstan festgesetzte Nachweis der Finanzmittel für die Aufrechterhaltung für jedes Familienmitglied pro Monat in Höhe von nicht weniger als den Mindestlohn.</li>
<li>Die Bestätigung über der Verfügbarkeit bei der einladenden Person einer Unterkunft in der Republik Kasachstan, die Fläche, die die Mindeststandards für jedes Familienmitglied nach der Gesetzgebung der Republik Kasachstan festgesetzt, sowie Sanitär- und andere Anforderungen erfüllt (notariell beglaubigte Kopie).</li>
<li>eine medizinische Versicherung.</li>
<li>Das Führungszeugnis.</li>
<li>Ein Einzahlungsbeleg / Kontoauszug über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original (kein Bargeld).</li>
</ol>
<ul>
<li>einmaliges Visum 75 €</li>
<li>mehrmaliges Visum 170 €</li>
</ul>
<p align="justify">Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben</p>
<p align="justify"><strong data-redactor-tag="strong">Visakategorie: Arbeitsvisum (C3)</strong></p>
<ol>
<li>Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem seit dem Ablauf des Visums und mit zwei leeren Seiten</li>
<li>Ausgefülltes und unterschriebenes <a href="http://genkonsul.de/wp-content/pdf/visa_antrag_de.pdf" target="_blank" rel="noopener">Antragsformular</a>mit einem aktuellen Foto (3,5×4,5)<br />
3. Firmenschreiben des deutschen Unternehmens / der deutschen Organisation mit dem Hinweis auf Zweck, Dauer der Reise</li>
<li>Einladung des kasachischen Partners mit der Bestätigung (Referenznummer) des Innenministeriums der Republik Kasachstan</li>
<li>Kopie von Arbeitserlaubnis aus Kasachstan</li>
<li>Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr in Höhe von 170 € im Original mit Kontoauszug (kein Bargeld).</li>
</ol>
<p align="justify">Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben</p>
<p><strong><u>Zweck der Reise: Ausübung beruflicher Tätigkeiten. Geschäftsimmigranten (C5)</u></strong></p>
<p>einmalig – bis zu 90 Tage. Aufenthaltsdauer – für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums;</p>
<p>mehrfach – bis zu 2 Jahre. Aufenthaltsdauer – für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums (für ethnische Kasachen bis zu 3 Jahre).</p>
<ol>
<li>Der Reisepass (mindestens 3 Monate ab Ablaufdatum des Visums gültig, sowie mindestens 2 freie Seiten im Reisepass);</li>
<li>Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit einem aktuellen Foto (3,5 x 4,5);</li>
<li>Ein ärztliches Attest, das das Fehlen von Krankheiten bestätigt, deren Vorliegen die Einreise von Ausländern und Staatenlosen in die Republik Kasachstan verbietet;</li>
<li>Krankenversicherung;</li>
<li>Das Dokument, das das Vorliegen oder Fehlen eines Vorstrafenregisters bestätigt und von der zuständigen Stelle des Landes der Staatsangehörigkeit oder des ständigen Wohnsitzes ausgestellt wird;</li>
<li>Ein Dokument, das das Vorliegen oder Fehlen eines Verbots der Ausübung einer Geschäftstätigkeit aufgrund einer Gerichtsentscheidung bestätigt. Ausgestellt durch die zuständige Behörde des Landes der Staatsangehörigkeit oder des ständigen Wohnsitzes, sofern die Ausstellung einer solchen Bescheinigung nach dem Recht eines ausländischen Staates mit Apostille vorgeschrieben ist (Auskunft aus dem Gewerbezentralregister);</li>
<li>Eine Kopie der Einladung der Gastgeberpartei mit der Visa-Unterstützungsnummer des Innenministeriums der Republik Kasachstan;</li>
<li>Originalbeleg über die Zahlung der Konsulargebühr (bei Zahlung konsularischer Leistungen von einem persönlichen Bankkonto bitte Kontoauszug beifügen).</li>
</ol>
<ul>
<li>ein Visum für die einmalige Einreise – 75 Euro</li>
<li>ein Visum für die mehrfache Einreise – 170 Euro</li>
</ul>
<p><strong data-redactor-tag="strong">Visakategorie: Missionarvisum (C7)</strong></p>
<p align="justify">– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen,</p>
<p align="justify">– mehrmaliges – bis 180 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum</p>
<ol>
<li>Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit wenigstens zwei leeren Seiten</li>
<li>Ausgefülltes und unterschriebenes <a href="http://genkonsul.de/wp-content/pdf/visa_antrag_de.pdf" target="_blank" rel="noopener">Antragsformular</a>mit einem aktuellen Foto (3,5×4,5)</li>
<li>Ein Schreiben von der geistlichen / religiösen Gemeinschaft mit einem Anliegen, ein Visum mit Hinweis auf den Zweck und auf die Dauer des Aufenthalts in Kasac</li>
</ol>
<p><strong><u>Zweck der Reise: aus humanitären Gründen (C8)</u></strong></p>
<p>einmalig – bis zu 90 Tage. Aufenthaltsdauer – für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums;</p>
<p>mehrfach – bis zu 1 Jahr. Aufenthaltsdauer – für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums.</p>
<ol>
<li>Der Reisepass (mindestens 3 Monate ab Ablaufdatum des Visums gültig, sowie mindestens 2 freie Seiten im Reisepass);</li>
<li>Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit einem aktuellen Foto (3,5 x 4,5).</li>
<li>Eine Kopie der Einladung mit der Visa-Unterstützungsnummer des Innenministeriums der Republik Kasachstan;</li>
<li>Originalbeleg über die Zahlung der Konsulargebühr (bei Zahlung konsularischer Leistungen von einem persönlichen Bankkonto bitte Kontoauszug beifügen).</li>
</ol>
<ul>
<li>ein Visum für die einmalige Einreise – 75 Euro</li>
<li>ein Visum für die mehrfache Einreise – 170 Euro</li>
</ul>
<p><strong><u>Zweck der Reise: um Bildung zu erhalten (C9)</u></strong></p>
<p>einmalig – bis zu 90 Tage. Aufenthaltsdauer – für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums;</p>
<p>mehrfach – bis zu 1 Jahr. Aufenthaltsdauer – für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums.</p>
<p>Das Visum wird von ausländischen Institutionen der Republik Kasachstan und dem Innenministerium der Republik Kasachstan auf der Grundlage einer Einladung ausgestellt (für minderjährige Visumempfänger mit notariell beglaubigter schriftlicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, mit Übersetzung ins Kasachische oder Russische).</p>
<ol>
<li>Der Reisepass (mindestens 3 Monate ab Ablaufdatum des Visums gültig, sowie mindestens 2 freie Seiten im Reisepass);</li>
<li>Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit einem aktuellen Foto (3,5 x 4,5);</li>
<li>Eine Kopie der Einladung der Republik Kasachstan mit der Visa-Unterstützungsnummer des Innenministeriums der Republik Kasachstan;</li>
<li>Originalbeleg über die Zahlung der Konsulargebühr (bei Zahlung konsularischer Leistungen von einem persönlichen Bankkonto bitte Kontoauszug beifügen).</li>
</ol>
<ul>
<li>ein Visum für die einmalige Einreise – 75 Euro;</li>
<li>ein Visum für die mehrfache Einreise – 170 Euro;</li>
</ul>
<p><strong><u>Zweck der Reise: Privatreise (ethnische Kasachen) (C10)</u></strong></p>
<p>einmalig – bis zu 90 Tage. Aufenthaltsdauer – für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums;</p>
<p>mehrfach – bis zu 3 Jahre. Aufenthaltsdauer – für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums.</p>
<p>Das Visum wird von ausländischen Institutionen der Republik Kasachstan auf der Grundlage eines Antrags und von Dokumenten zur Bestätigung ihrer Staatsangehörigkeit ausgestellt.</p>
<ol>
<li>Der Reisepass (mindestens 3 Monate ab Ablaufdatum des Visums gültig, sowie mindestens 2 freie Seiten im Reisepass);</li>
<li>Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit einem aktuellen Foto (3,5 x 4,5);</li>
<li>Eine Kopie der Einladung der Republik Kasachstan mit der Visa-Unterstützungsnummer des Innenministeriums der Republik Kasachstan;</li>
<li>Originalbeleg über die Zahlung der Konsulargebühr (bei Zahlung konsularischer Leistungen von einem persönlichen Bankkonto bitte Kontoauszug beifügen).</li>
</ol><p><strong data-redactor-tag="strong">Über die Befreiung von der Visumpflicht</strong></p>
<p>Gemäß dem Verfassungsgesetz der Republik Kasachstan “Über das internationale Finanzzentrum “Astana&#8220; hat die Regierung der Republik Kasachstan mit dem Beschluss №838 vom 23. Dezember 2016 Visumpflichtiges Verfahren für Staatsbürger von Australien, Belgien, Bulgarien, Chile, Dänemark, <strong data-redactor-tag="strong"><u data-redactor-tag="u">Deutschland</u></strong>, Griechenland, Großbritannien, Estland, Italien, Irland, Israel, Island, Kanada, Korea, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Niederlande,<strong data-redactor-tag="strong"> </strong>Neuseeland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Vereinigte Arabische Emirate, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Turkey, Tschechien, Ungarn, Vereinigte Staaten von Amerika, Finnland, Frankreich, Schweiz,<strong data-redactor-tag="strong"> </strong>Schweden, Japan und Zypern, aufgehoben.</p>
<p>In diesem Zusammenhang können sich die Bürger der o.a. Länder vom 1. Januar 2017 in Kasachstan ohne Visum bis zu 30 Tagen aufhalten.</p>
<p>Sollte eine begründete Notwendigkeit des weiteren Aufenthaltes der Geschäftsleute der o.g. Länder in der Republik Kasachstan über 30 Tage bestehen, so können sie ein Visum der Kategorie “Geschäftsvisum&#8220; für 30 Tage bei den Innenbehörden der Republik Kasachstan (Migrationspolizei) beantragen.</p>
<p><strong data-redactor-tag="strong">Ein vereinfachtes Verfahren für die Ausstellung eines Visums</strong></p>
<p>Bei der Beantragung von einmaligen Dienst- (A3), Geschäfts- (B1, B3), Privat- (B10) und Touristenvisum (B12) bis zu 30 Tage bei den kasachischen konsularischen Vertretungen ist grundsätzlich <strong data-redactor-tag="strong">keine Einladung aus Kasachstan erforderlich</strong>. Das gilt für die Staatsbürger der 48 Länder: Australien, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, England, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Israel, Jordanien, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Katar, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Oman, Österreich, Polen, Portugal, Republik Korea, Rumänien, Saudi-Arabien, Schweiz, Schweden, Singapur, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern.</p>
<p><strong data-redactor-tag="strong">Hinweis: </strong>Wir bitten Sie die Unterlagen und Visaanträge per Post an die Botschaft nicht zu schicken! Per Post geschickte Unterlagen werden nicht bearbeitet! Die Botschaft übernimmt keine Haftung für die Unterlagen, die auf dem Postweg verloren werden können! Das Visum soll persönlich oder über Reisebüro beantragt werden.</p>
<p>Die Konsulareinrichtungen sind berechtigt zusätzliche Unterlagen anzufordern.</p>
<p><strong data-redactor-tag="strong">Visakategorie: Diplomatisches (A1) oder Dienstvisum (A3)</strong></p>
<ol>
<li>Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit zwei leeren Seiten</li>
<li>Ausgefülltes und unterschriebenes <a href="http://genkonsul.de/wp-content/pdf/visa_antrag_de.pdf" target="_blank" rel="noopener">Antragsformular</a>mit einem aktuellen Passbild (3,5×4,5)<br />
3. Eine Verbalnote mit einem Anliegen, ein Visum mit Hinweis auf den Namen, die Position, die Aufenthaltsdauer in Kasachstan, das Ziel der Reise auszustellen</li>
</ol>
<p><strong data-redactor-tag="strong">Visakategorie: Diplomatisches (A2) oder Dienstvisum (A4)</strong></p>
<ol>
<li>Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit zwei leeren Seiten</li>
<li>Ausgefülltes und unterschriebenes <a href="http://genkonsul.de/wp-content/pdf/visa_antrag_de.pdf" target="_blank" rel="noopener">Antragsformular</a>mit einem aktuellen Passbild (3,5×4,5)</li>
<li>Eine Verbalnote mit einem Anliegen, ein Visum mit Hinweis auf den Namen, die Position, die Aufenthaltsdauer in Kasachstan, das Ziel der Reise auszustellen</li>
<li>Eine Kopie der Einladung aus der Republik Kasachstan mit der Bestätigung des Außenministeriums der Republik Kasachstan (Referenznummer).</li>
</ol>
<p><strong data-redactor-tag="strong">Visakategorie: Investorenvisum (A5)</strong></p>
<ol>
<li>Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit wenigstens zwei leeren Seiten</li>
<li>Ausgefülltes und unterschriebenes <a href="http://genkonsul.de/wp-content/pdf/visa_antrag_de.pdf" target="_blank" rel="noopener">Antragsformular</a>mit einem aktuellen Foto (3,5×4,5). Bei der PKW-Einfahrt in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden</li>
<li>Eine Kopie der Einladung von dem Beauftragten für die Fragen der Investitionstätigkeit in der Republik Kasachstan mit der Bestätigung des Innenministeriums der Republik Kasachstan (Referenznummer).</li>
<li>Eine Gebühr wird nicht erhoben.</li>
</ol>
<p><strong data-redactor-tag="strong">Visakategorie:</strong></p>
<ul>
<li><strong data-redactor-tag="strong">Geschäftsvisum (B1)</strong></li>
</ul>
<p>– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 60 Tagen,</p>
<p>– mehrmaliges – bis zu 1 Jahr mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 60 Tagen bei jeder Einreise;</p>
<ul>
<li><strong data-redactor-tag="strong">Geschäftsvisum (B2)</strong></li>
</ul>
<p>– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen,</p>
<p>– mehrmaliges – bis 180 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 60 Tagen bei jeder Einreise;</p>
<ul>
<li><strong data-redactor-tag="strong">Geschäftsvisum (B3)</strong></li>
</ul>
<p>– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen,</p>
<p>– mehrmaliges – bis 1 Jahr mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 60 Tagen bei jeder Einreise;</p>
<ol>
<li>Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit wenigstens zwei leeren Seiten</li>
<li>Ausgefülltes und unterschriebenes <a href="http://genkonsul.de/wp-content/pdf/visa_antrag_de.pdf" target="_blank" rel="noopener">Antragsformular</a>mit einem aktuellen Foto (3,5×4,5). Bei der PKW-Einfahrt in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden.</li>
<li>Firmenschreiben (eines deutschen Arbeitgeber), mit dem Hinweis auf den Zweck und die Dauer der Reise.</li>
<li>Eine Kopie der Einladung aus der Republik Kasachstan mit der Bestätigung des Innenministeriums der Republik Kasachstan (Referenznummer).</li>
<li>Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original / Kontoauszug (kein Bargeld).</li>
</ol>
<ul>
<li>einmaliges Visum – 75 €</li>
<li>mehrmaliges Visum – 170 €</li>
</ul>
<p><strong data-redactor-tag="strong">Visakategorie:</strong></p>
<ul>
<li><strong data-redactor-tag="strong">Visum für</strong><strong data-redactor-tag="strong">die praktische Ausbildung oder ein Praktikum</strong><strong data-redactor-tag="strong">(B7)</strong></li>
</ul>
<p>– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum,</p>
<p>– mehrmaliges – bis 180 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum;</p>
<ol>
<li>Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit wenigstens zwei leeren Seiten.</li>
<li>Ausgefülltes und unterschriebenes <a href="http://genkonsul.de/wp-content/pdf/visa_antrag_de.pdf" target="_blank" rel="noopener">Antragsformular</a>mit einem aktuellen Foto (3,5×4,5). 3. Firmenschreiben des deutschen Arbeitgebers, mit dem Hinweis auf den Zweck und die Dauer der Reise.</li>
<li>Eine Kopie der Einladung aus der Republik Kasachstan mit der Bestätigung des Innenministeriums der Republik Kasachstan (Referenznummer).</li>
<li>Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original / Kontoauszug (kein Bargeld).</li>
</ol>
<ul>
<li>einmaliges Visum – 75 €</li>
<li>mehrmalige Visum – 170 €</li>
</ul>
<p>Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben.</p>
<p><strong data-redactor-tag="strong">Visakategorie: Um eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen (B8)</strong></p>
<p>– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum,</p>
<p>– mehrmaliges – bis 90 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum;</p>
<ol>
<li>Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit wenigstens zwei leeren Seiten</li>
<li>Ausgefülltes und unterschriebenes <a href="http://genkonsul.de/wp-content/pdf/visa_antrag_de.pdf" target="_blank" rel="noopener">Antragsformular</a>mit einem aktuellen Foto (3,5×4,5).</li>
<li>Ein Schreiben mit dem Wunsch für die Ausreise in die Republik Kasachstan zum ständigen Wohnsitz (für Staatsangehörige der 48 Länder).</li>
<li>Ein notariell beglaubigtes Vertrag oder eine notarielle Vereinbarung mit dem privaten oder juristischen Person für ein Wohnsitz und ständige Anmeldung des Antragstellers (für Staatsangehörige der 48 Länder).</li>
<li>Eine medizinische Bescheinigung über die Abwesenheit von sozial bedeutsamen Krankheiten (für Staatsangehörige der 48 Länder).</li>
<li>Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original / Kontoauszug (kein Bargeld).</li>
</ol>
<ul>
<li>einmaliges Visum – 75 €</li>
<li>mehrmalige Visum – 170 €</li>
</ul>
<p>Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben.</p>
<p><strong data-redactor-tag="strong">Visakategorie: Besuchsvisum (B10)</strong></p>
<p>– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum,</p>
<p>– mehrmaliges – bis 180 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 90 Tage;</p>
<ol>
<li>Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit zwei leeren Seiten</li>
<li>Ausgefülltes und unterschriebenes <a href="http://genkonsul.de/wp-content/pdf/visa_antrag_de.pdf" target="_blank" rel="noopener">Antragsformular</a>mit einem aktuellen Foto (3,5×4,5). Bei der PKW-Einfahrt in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden</li>
<li>Die Einladung, die durch das Außenministerium oder Innenministerium der Republik Kasachstan bestätigt ist.</li>
<li>Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original mit Kontoauszug (kein Bargeld)</li>
</ol>
<ul>
<li>einmaliges Visum – 75 €</li>
<li>mehrmalige Visum – 170 €</li>
</ul>
<p>Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben.</p>
<p><strong data-redactor-tag="strong">Visakategorie: Besuchsvisum (C10) </strong>(mehrmalig – bis zu 3 Jahre, mit Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum). Das Visum C10 wird für die ethnische Kasachen bei der Vorlage von ethnische Zugehörigkeit nachweisenden Dokumenten (Geburtsurkunde etc.) erteil.</p>
<ol>
<li>Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit zwei leeren Seiten</li>
<li>Ausgefülltes und unterschriebenes <a href="http://genkonsul.de/wp-content/pdf/visa_antrag_de.pdf" target="_blank" rel="noopener">Antragsformular</a>mit einem aktuellen Foto (3,5×4,5). Bei der PKW-Einfahrt in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden</li>
<li>An den Konsul gerichtetes Schreiben – ein Antrag auf Erteilung des Visums, in freier Form gestaltet.</li>
<li>Eine Gebühr wird nicht erhoben.</li>
</ol>
<p>Hinweis: Das Visum der Kategorie B10 kann beantragt werden von:<br />
Ausländischen Staatsbürger – ehemaligen Landsleuten ohne Einladung (bis 90 Tagen);<br />
Ausländische Staatsbürger bei Vorlage einer Einladung.</p>
<p><strong data-redactor-tag="strong">Visakategorie: Touristenvisum (B12)</strong></p>
<p>– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen,</p>
<p>– mehrmaliges – bis 90 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen bei jeder Einreise;</p>
<ol>
<li>Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit zwei leeren Seiten</li>
<li>Ausgefülltes und unterschriebenes <a href="http://genkonsul.de/wp-content/pdf/visa_antrag_de.pdf" target="_blank" rel="noopener">Antragsformular</a>mit einem aktuellen Foto (3,5×4,5). Bei der PKW-Einfahrt in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden</li>
<li>Die Einladung mit Referenznummer des Innenministeriums der Republik Kasachstan.</li>
<li>Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original mit Kontoauszug (kein Bargeld)</li>
<li>Bestätigung einer Hotelbuchung in Kasachstan</li>
</ol>
<p>Hinweis: Das Visum der Kategorie B12 kann beantragt werden von:<br />
Ausländischen Staatsbürger – für Staatsangehörige der 48 Länder ohne Einladung (bis 30 Tagen);</p>
<ul>
<li>einmaliges Visum 50 €</li>
<li>mehrmaliges Visum 80 €</li>
</ul>
<p>Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben</p>
<ul>
<li><strong data-redactor-tag="strong">Visakategorie: Transit</strong><strong data-redactor-tag="strong">(B13)</strong></li>
</ul>
<p>– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 5 Tagen,</p>
<p>– mehrmaliges – bis 180 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 5 Tagen;</p>
<ol>
<li>Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit zwei leeren Seiten.</li>
<li>Ausgefülltes und unterschriebenes <a href="http://genkonsul.de/wp-content/pdf/visa_antrag_de.pdf" target="_blank" rel="noopener">Antragsformular</a>mit einem aktuellen Paßbild (3,5×4,5). Bei der PKW-Einfahrt in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden</li>
<li>Eine persönliche Erklärung/Antrag in freier Form gestaltet.</li>
<li>Eine Kopie von der Vorderseite des Passes mit der Kopie des Visums des Ziellandes, Reisedokumente oder anderen Gründen, die Eintritt für das Bestimmungsland berechtigt.</li>
<li>Ein Einzahlungsbeleg / Kontoauszug über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original (kein Bargeld).</li>
</ol>
<ul>
<li>einmaliges Visum 15 €</li>
<li>mehrmaliges Visum 80 €</li>
</ul>
<p>Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben</p>
<p><strong data-redactor-tag="strong">Visakategorie: Visum für Familienzusammenführung (C2)</strong></p>
<p>– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum,</p>
<p>– mehrmaliges – bis 1 Jahr mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum</p>
<ol>
<li>Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit wenigstens zwei leeren Seiten</li>
<li>Ausgefülltes und unterschriebenes <a href="http://genkonsul.de/wp-content/pdf/visa_antrag_de.pdf" target="_blank" rel="noopener">Antragsformular</a>mit einem aktuellen Foto (3,5×4,5).</li>
<li>Eine persönliches Schreiben in freier Form gestaltet.</li>
<li>Das Aufenthaltserlaubnis der einladenden Person.</li>
<li>Durch das Gesetz der Republik Kasachstan festgesetzte Nachweis der Finanzmittel für die Aufrechterhaltung für jedes Familienmitglied pro Monat in Höhe von nicht weniger als den Mindestlohn.</li>
<li>Die Bestätigung über der Verfügbarkeit bei der einladenden Person einer Unterkunft in der Republik Kasachstan, die Fläche, die die Mindeststandards für jedes Familienmitglied nach der Gesetzgebung der Republik Kasachstan festgesetzt, sowie Sanitär- und andere Anforderungen erfüllt (notariell beglaubigte Kopie).</li>
<li>eine medizinische Versicherung.</li>
<li>Das Führungszeugnis.</li>
<li>Ein Einzahlungsbeleg / Kontoauszug über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original (kein Bargeld).</li>
</ol>
<ul>
<li>einmaliges Visum 75 €</li>
<li>mehrmaliges Visum 170 €</li>
</ul>
<p>Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben</p>
<p><strong data-redactor-tag="strong">Visakategorie: Arbeitsvisum (C3)</strong></p>
<ol>
<li>Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem seit dem Ablauf des Visums und mit zwei leeren Seiten</li>
<li>Ausgefülltes und unterschriebenes <a href="http://genkonsul.de/wp-content/pdf/visa_antrag_de.pdf" target="_blank" rel="noopener">Antragsformular</a>mit einem aktuellen Foto (3,5×4,5)<br />
3. Firmenschreiben des deutschen Unternehmens / der deutschen Organisation mit dem Hinweis auf Zweck, Dauer der Reise</li>
<li>Einladung des kasachischen Partners mit der Bestätigung (Referenznummer) des Innenministeriums der Republik Kasachstan</li>
<li>Kopie von Arbeitserlaubnis aus Kasachstan</li>
<li>Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebühr in Höhe von 170 € im Original mit Kontoauszug (kein Bargeld).</li>
</ol>
<p>Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben</p>
<ul>
<li><strong data-redactor-tag="strong">Visakategorie: Missionarvisum (C7)</strong></li>
</ul>
<p>– einmaliges – bis 90 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan bis 30 Tagen,</p>
<p>– mehrmaliges – bis 180 Tage mit einem Aufenthaltsrecht in Kasachstan für den gesamten Zeitraum</p>
<ol>
<li>Reisepass mit der Gültigkeit nicht weniger als 3 Monate seit dem Ablauf des Visums und mit wenigstens zwei leeren Seiten</li>
<li>Ausgefülltes und unterschriebenes <a href="http://genkonsul.de/wp-content/pdf/visa_antrag_de.pdf" target="_blank" rel="noopener">Antragsformular</a>mit einem aktuellen Foto (3,5×4,5)</li>
<li>Ein Schreiben von der geistlichen / religiösen Gemeinschaft mit einem Anliegen, ein Visum mit Hinweis auf den Zweck und auf die Dauer des Aufenthalts in Kasachstan</li>
<li>(Eine Kopie der Einladung aus der Republik Kasachstan mit der Bestätigung des Innenministeriums der Republik Kasachstan (Referenznummer))</li>
<li>Ein Einzahlungsbeleg / Kontoauszug über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original (kein Bargeld)</li>
</ol>
<ul>
<li>einmaliges Visum 75 €</li>
<li>mehrmaliges Visum – 170 €</li>
</ul>
<p>Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben</p>
<p>hstan</p>
<ol>
<li>(Eine Kopie der Einladung aus der Republik Kasachstan mit der Bestätigung des Innenministeriums der Republik Kasachstan (Referenznummer))</li>
<li>Ein Einzahlungsbeleg / Kontoauszug über die entrichtete Bearbeitungsgebühr im Original (kein Bargeld)</li>
</ol>
<ul>
<li>einmaliges Visum 75 €</li>
<li>mehrmaliges Visum – 170 €</li>
</ul>
<p align="justify">Für die Kinder bis 6 Jahre wird die Gebühr nicht erhoben</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.turkestantravel.com/de/einreisebestimmungen-kasachstan/">Einreisebestimmungen Kasachstan</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.turkestantravel.com/de">Turkestan Travel</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Einreisebestimmungen Usbekistan</title>
		<link>https://www.turkestantravel.com/de/einreisebestimmungen-usbekistan/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[shermuhammad]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Mar 2020 20:08:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Visum]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://relaunch.turkestantravel.com/?p=374</guid>

					<description><![CDATA[<p>Zur weiteren Verbesserung der politischen, handelswirtschaftlichen, wissenschaftlichen, technischen und kulturellen Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern, unterzeichnete der Präsident von Usbekistan Herr Shavkat Mirziyoyev am 3. Januar 2019 den Erlass Nr.UP-5610 über &#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.turkestantravel.com/de/einreisebestimmungen-usbekistan/">Einreisebestimmungen Usbekistan</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.turkestantravel.com/de">Turkestan Travel</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Zur weiteren Verbesserung der politischen, handelswirtschaftlichen, wissenschaftlichen, technischen und kulturellen Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern, unterzeichnete der Präsident von <a href="https://www.turkestantravel.com/de/destination/usbekistan/">Usbekistan</a> Herr Shavkat Mirziyoyev am 3. Januar 2019 den Erlass Nr.UP-5610 über die Abschaffung der Visapflicht für deutsche Staatsangehörigen. Gemäß dem Erlaß können die deutschen Staatsangehörigen, unabhängig von den Reisezielen (touristisch, privat, geschäftlich oder dienstlich) ab 15. Januar 2019 ohne Visum einreisen und bis zu 30 Tagen in <a href="https://www.turkestantravel.com/de/destination/usbekistan/">Usbekistan</a> bleiben.<br />
Für den Aufenthalt mehr als 30 Tage, muss man ein entsprechendes Visum beantragen. Einreisebestimmungen Usbekistan, Gemäß dem Erlass des Präsidenten der Republik <a href="https://www.turkestantravel.com/de/destination/usbekistan/">Usbekistan</a> vom 5. Januar 2019 № UP-5611 „über die zusätzliche Maßnamen für die weitere Entwicklung des Tourismus in der Republik Usbekistan“, gilt die gleiche Visaregeln für die Staatsangehörige folgende 45 Länder:</p>
<ol>
<li>Andorra</li>
<li>Argentina</li>
<li>Australia</li>
<li>Austria</li>
<li>Belgium</li>
<li>Bosnia and Herzegovina</li>
<li>Brazil</li>
<li>Brunei Darussalam</li>
<li>Bulgaria</li>
<li>Canada</li>
<li>Chile</li>
<li>Croatia</li>
<li>Cyprus</li>
<li>Czech Republic</li>
<li>Denmark</li>
<li>Estonia</li>
<li>Finland</li>
<li>Great Britain</li>
<li>Greece</li>
<li>Hungary</li>
<li>Iceland</li>
<li>Ireland</li>
<li>Italy</li>
<li>Latvia</li>
<li>Liechtenstein</li>
<li>Lithuania</li>
<li>Luxembourg</li>
<li>Malta</li>
<li>Monaco</li>
<li>Mongolia</li>
<li>Montenegro</li>
<li>Netherlands</li>
<li>New Zealand</li>
<li>Norway</li>
<li>Poland</li>
<li>Portugal</li>
<li>Romania</li>
<li>San Marino</li>
<li>Serbia</li>
<li>Slovakia</li>
<li>Slovenia</li>
<li>Spain</li>
<li>Sweden</li>
<li>Switzerland</li>
<li>Vatican</li>
<li>Israel</li>
<li>Indonesia</li>
<li>The Republic of Korea</li>
<li>Malaysia</li>
<li>The Republic of Singapore</li>
<li>The Republic of Turkey</li>
<li>Japan</li>
<li>The French Republic</li>
<li>The Federal Republic of Germany</li>
<li>The United Arab Emirates</li>
</ol>
<p>Für mehr als 30-tägigen Aufenthalt in Usbekistan muss man entsprechende Visa beantragen. Das heisst, ein Visumvermerk in ihrem Pass eingeklebt zu bekommen. Visaverfahren dafür finden Sie unten.<br />
Früher, durch einen anderen Erlass des Präsidenten vom 5. Oktober 2018, wurde ein ähnliches Verfahren für die Staatsangehörige von Frankreich eingeführt.</p>
<p>Gemäß dem o.g. Erlass dürfen die Staatsangehörige folgende 76 Länder so genannte „Elektronische Visa“ über das online Visa-System (<a href="https://e-visa.gov.uz/main" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-cke-saved-href="https://e-visa.gov.uz/main" data-cke-saved->https://e-visa.gov.uz/main</a>) im Internet beantragen bzw. zu bekommen:</p>
<ol>
<li>Algerien</li>
<li>Antiqua und Barbuda</li>
<li>Ägypten</li>
<li>Barbados</li>
<li>Belize</li>
<li>Venezuela</li>
<li>Uruguay</li>
<li>Gabun</li>
<li>Katar</li>
<li>Kuwait</li>
<li>Grenada</li>
<li>Sri Lanka</li>
<li>Dominikanische Republik</li>
<li>Jordanien</li>
<li>China</li>
<li>Nordkorea</li>
<li>Guyana</li>
<li>Bahrain</li>
<li>Butan</li>
<li>Kambodscha</li>
<li>Marokko</li>
<li>Saudi-Arabien</li>
<li>Thailand</li>
<li>Tonga</li>
<li>Laos</li>
<li>Libanon</li>
<li>Malediven</li>
<li>Mexiko</li>
<li>Bolivien</li>
<li>Bangladesch</li>
<li>Samoa</li>
<li>Vereinigte Arabische Emirate</li>
<li>Albanien</li>
<li>Angola</li>
<li>Vanuatu</li>
<li>Ghana</li>
<li>Guatemala</li>
<li>Honduras</li>
<li>Indien</li>
<li>Cabo Verde</li>
<li>Kamerun</li>
<li>Kiribati</li>
<li>Kolumbien</li>
<li>Costa-Rica</li>
<li>Elfenbeinküste(Côte d´Ivoire)</li>
<li>Kuba</li>
<li>Mauritius</li>
<li>Mazedonien</li>
<li>Marshallinseln</li>
<li>Nauru</li>
<li>Nicaragua</li>
<li>Palau</li>
<li>Panama</li>
<li>Paraguay</li>
<li>Peru</li>
<li>Seyshellen</li>
<li>Senegal</li>
<li>Suriname</li>
<li>Trinidad und Tobago</li>
<li>Fidschi</li>
<li>Philipinnen</li>
<li>Ecuador</li>
<li>El Salvador</li>
<li>St. Vincent und die Grenadinen</li>
<li>St. Lucia</li>
<li>Salamonen</li>
<li>Bahamas</li>
<li>Dominica</li>
<li>Vereinigte Staaten von Amerika &#8211; USA</li>
<li>Vietnam</li>
<li>Oman</li>
<li>Tunesien</li>
<li>Nepal</li>
<li>Mikronesien</li>
<li>St. Kitts und Nevis</li>
<li>Jamaika</li>
</ol>
<p>Der Antragsteller bekommt seine „Elektronische Visa“ direkt per e-mail.<br />
Da das elektronische Visa-System (<a href="https://e-visa.gov.uz/main" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-cke-saved-href="https://e-visa.gov.uz/main" data-cke-saved->https://e-visa.gov.uz/main</a>) aus Usbekistan betriebt, wir bitten, bei Fragen, Anregungen oder Problemen direkt an den Betreiber über den dort angegebenen &#8222;Feedback&#8220; sich zu wenden.</p>
<p>Wichtige Hinweis!<br />
Ab dem 1. März 2018 kann sich jeder Tourist auch bei einem s.g. Privat- oder andere Unterkunft innerhalb von 3 Tagen nach der Einreise anmelden.</p>
<p>Für die Staatsangehörigen alle andere Länder, darunter auch Staatenloser, bleibt das Visapflicht unberührt. Sie müssen normalen Visaverfahren eingehen.<br />
Dies läuft wie folgt:</p>
<p><em>Wichtiger Hinweis: Unvollständige oder falsch ausgefüllte Visaanträge sowie nicht ordnungsmäßige Visaunterlagen können länger bearbeitet werden.</em></p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren, aus Sicherheitsgründen sowie nach geltenden Vorschriften und Forderungen sollen alle Antragsteller beim Konsulat persönlich erscheinen. Das heißt persönlich die Unterlagen abgeben und persönlich abholen. In Ausnahmefällen, kann die Botschaft, ausgehend von der Bedingung, Lage und Möglichkeit des Antragstellers, das Beantragungsprozedere per Post abzuwickeln. Dabei übernimmt die Botschaft keine Haftung, Verantwortung und Kosten für alle Postsachen.</p>
<p>Wenn der (die) Antragsteller (-in) damit einverstanden ist, kann er (sie) die Unterlagen per Post einreichen. Beim Versand von Unterlagen per Post muss man für den Postweg bis zu ca. zwei Wochen Zeit (besonders beim Auslandsversand) berücksichtigen. Wird der Antrag außerhalb Deutschlands und ohne Frankierung mit Wertzeichen der deutschen Post abgesendet, wird eine zusätzliche Gebühr von € 10,00 erhoben. Internationale Postcoupons sowie nationale Briefmarken (z.b. schwedische, schweizerische und tschechische) werden dabei von der Deutsche Post leider nicht akzeptiert.</p>
<p>Die Botschaft haftet nicht für die Übersendung per Post.<br />
WICHTIG: Da die Bearbeitung der Unterlagen durchschnittlich 8 Tage dauert, nachdem sie bei der Botschaft eingegangen sind, darf man erst nach Ablauf dieser Frist (und wenn es per Post abgewickelt ist, noch bis zu 3 Tage mit dem Postweg dazu rechnen) die entsprechenden Anfragen und Recherche anfangen. Bis Ablauf dieser Frist ist leider keinen Auskunft möglich!</p>
<p>Für die Erteilung von Visa sind folgende Unterlagen erforderlich:</p>
<p><strong>1. Für Geschäftsreisen:</strong></p>
<ol>
<li>Reisepass und Kopien der ersten vier Seiten (<strong>Mit Lichtbild</strong> und <strong>Personendaten</strong>) <strong>ACHTUNG:</strong> <em>Die Personen, die früher usbekische Staatsangehörigkeit hatten oder aus Usbekistan nach September 1992 ausgereist, oder in Usbekistan geboren sowie aus Usbekistan als Kind ausgereist hatten, sollen entsprechende Bescheinigung (über die Entlassung aus usbekischen Staatsangehörigkeit) bzw. schriftliche Bestätigung von zuständigen Behörden (über Ausreise aus Usbekistan vor September 1992 oder darüber, dass die Person nie usbekische Staatsangehörigkeit erworben hat) vorliegen. Bei komplizierten Fällen melden Sie sich beim Konsulat telefonisch an</em>.</li>
<li>Ein formloses Begleitschreiben von einem Unternehmen oder einer Firma über Ihr Vorhaben in Usbekistan.</li>
<li>Ein ausgefüllter (mit englischer US-Tastatur) Visaantrag mit Passbild. Nur online ausgefüllte Visaanträge über das E-Visa System (siehe rechts oben oder <a href="http://evisa.mfa.uz/evisa_en/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-cke-saved-href="http://evisa.mfa.uz/evisa_en/" data-cke-saved->http://evisa.mfa.uz/evisa_en/</a> ) werden akzeptiert. Dabei bitte unbedingt die genaue Reiseroute, das Reiseziel angeben und die anderen Felder des Antrags vollständig ausfüllen. Den ausgedruckten Antrag muss man zusammen mit anderen Unterlagen bei der Botschaft einreichen.<br />
Von Hand ausgefüllte Anträge werden nicht akzeptiert oder länger als 15 Tage bearbeitet. <strong>SEHR WICHTIG!!!</strong>Bitte keine Unterlagen per E-Mail!!! Das Konsulat nimmt keine Anträge über E-Mail an!!!</li>
<li>Überweisungsbeleg mit Bankstempel oder Kontoauszug (<strong>Überweisungsaufträge </strong>und <strong>Bargeld </strong>werden <strong>nicht akzeptiert</strong>). Bitte beachten Sie die richtige Bankverbindungsdaten der Botschaft. <strong>SEHR WICHTIG!!! </strong>Sehr verehrte(r) Antragsteller(-in), sehr sehr große Bitte! Bei der Überweisung genaueres Geldinstitut beachten. Wenn Sie in Berlin ein Visum beantragen, dann müssen Sie entsprechende Gebühren an die <strong>Botschaftskonto</strong> bei der <strong>Deutschen Bank</strong> bezahlen. Falsch oder aus Versehen überwiesenen Gebühren werden <strong>NICHT ERSTATTET </strong>oder <strong>ZURÜCKGEZÄHLT</strong>!!! Gemäß dem Artikel 339 über die „Ordnung der Zahlung von Konsulargebühren“ der Steuerkodex der Republik Usbekistan („Die Gebühren für konsularische Leistungen müssen vorbezahlt werden. Die ausgezahlten Gebühren werden in Haushalt gutgeschrieben. Die an das Konto der diplomatischen oder konsularischen Vertretung überweisende Gebühren werden nicht zurückerstattet oder –ausgezahlt&#8220;). In dieser Hinsicht, bevor Sie Zahlung durchfuhren, bitte gründlich und sorgfältig die Bedingungen und Konditionen von diesen oder anderen konsularischen Diensten durchlesen, sowie die Richtigkeit des Zahlungsempfängers prüfen. Die Unterlagen sollen dahin eingereicht oder zugeschickt werden, wo sie die Gebühren bezahlt bzw. überwiesen haben.</li>
<li>Ein mit Namen und Adresse versehener und ausreichend frankierter Rücksendeumschlag (Einschreibenbrief). Bitte behalten Sie die Rücksendungsnummer, um dies dann zu verfolgen.</li>
</ol>
<p><em><strong>WICHTIG: </strong></em>Da die Bearbeitung der Unterlagen durchschnittlich 8 Tage dauert, nachdem sie bei der Botschaft eingegangen sind, darf man erst nach Ablauf dieser Frist (und wenn es per Post abgewickelt ist, noch bis zu 3 Tage mit dem Postweg dazu rechnen) die entsprechenden Anfragen und Recherche anfangen. Bis Ablauf dieser Frist ist leider keinen Auskunft möglich!<br />
Sehr verehrte(r) Antragsteller(-in) mit der Angabe einer s.g. Referenz- oder Telexnummer (vorläufige Visagenehmigung aus Usbekistan) hilft Ihnen für die Beschleunigung der Bearbeitung, die bis zu ein paar Tage dauern kann. Dabei muss man alle oben genannte Unterlagen vorgelegt haben.<br />
Ausserdem, obwohl der Visaerteilungsort „Berlin“ im E-Visasystem nicht ersichtlich ist, Sie können ruhig bei der Botschaft in Berlin die Antrag stellen. Man muss nur auf die richtigen Bankverbindungdaten der Botschaft achten. Das heisst, wenn Sie in Berlin ein Visum beantragen, dann müssen Sie entsprechende Gebühren an das Botschaftskonto bei der Deutschen Bank bezahlen.<br />
Falsch oder aus Versehen überwiesene Gebühren werden NICHT ERSTATTET oder ZURÜCKGEZÄHLT!!!</p>
<p><strong>Konsular- und Visagebühren für Geschäftsreisen bei einmaliger Ein- und Ausreise:</strong></p>
<ul>
<li>bis 7 Tage &#8211; € 60,00</li>
<li>bis 15 Tage &#8211; € 70,00</li>
<li>bis 30 Tage &#8211; € 80,00</li>
<li>bis 3 Monate &#8211; € 100,00</li>
<li>bis 6 Monate &#8211; € 140,00</li>
<li>bis 1 Jahr &#8211; € 180,00</li>
</ul>
<p>Die Gebühren für die mehr als einmalige Ein- und Ausreise erhöhen sich jeweils um 10,&#8211; € für jede weitere Einreise.</p>
<p><strong>Gebühren für Geschäftsvisa bei mehrmaliger (multiple) Ein- Ausreise:</strong></p>
<ul>
<li>bis 6 Monate &#8211; € 170,00</li>
<li>bis 1 ( ein ) Jahr &#8211; € 270,00</li>
</ul>
<p>Auch, wenn mehrmaliges Ein- und Ausreisen für 1 oder 3 Monate beantragt wird, werden Minimalkosten von € 170 erhoben.<br />
Für die Staatsangehörige von Vereinigten Staaten von Amerika (USA) &#8211; einheitliches Visagebühr unabhängich von Typen und Fristen &#8211; 180EUR.</p>
<p><strong>2. Für Dienstreisen:</strong></p>
<ol>
<li>Reisepass und Kopien der ersten vier Seiten (Mit <strong>Lichtbild </strong>und <strong>Personendaten</strong>) <strong>ACHTUNG: </strong><em>Die Personen, die früher usbekische Staatsangehörigkeit hatten oder aus Usbekistan nach September 1992 ausgereist, oder in Usbekistan geboren sowie aus Usbekistan als Kind ausgereist hatten, sollen entsprechende Bescheinugung (über die Entlassung aus usbekischen Staatsangehörigkeit) bzw. schriftliche Bestätigung von zustandigen Behörden (über Ausreise aus Usbekistan vor September 1992 oder darüber, daß der Person nie usbekische Staatsangehörigkeit erworben hat) vorliegen. Bei komplizierten Fällen melden Sie sich beim Konsulat telefonisch an.</em></li>
<li>Ein s.g. Begleitschreiben von den zuständigen Behörden über Ihr Vorhaben.</li>
<li>Ein ausgefüllter (mit englischer US-Tastatur) Visaantrag mit Passbild. Nur online ausgefüllte Visaanträge über das E-Visa System (siehe rechts oben oder <a href="http://evisa.mfa.uz/evisa_en/" data-cke-saved-href="http://evisa.mfa.uz/evisa_en/" data-cke-saved- target="_blank" rel="noopener">http://evisa.mfa.uz/evisa_en/</a> ) werden akzeptiert. Dabei bitte unbedingt die genaue Reiseroute, das Reiseziel angeben und die anderen Felder des Antrags vollständig ausfüllen. Den ausgedruckten Antrag muss man zusammen mit anderen Unterlagen bei der Botschaft einreichen.Von Hand ausgefüllte Anträge werden nicht akzeptiert oder länger als 15 Tage bearbeitet. <strong>SEHR WICHTIG!!!</strong> Bitte keine Unterlagen per E-mail!!! Das Konsulat akzeptiert keine Anträge über e-mail !!!</li>
<li>Überweisungsbeleg mit Bestätigung von der Bank oder ein Kontoauszug (Überweisungsaufträge und Bargeld werden nicht akzeptiert). Bitte beachten Sie die richtigen Bankverbindungdaten der Botschaft. <strong>SEHR WICHTIG!!! </strong>Wenn Sie in Berlin ein Visum beantragen, dann müssen Sie entsprechende Gebühren an die <strong>Botschaftskonto</strong> bei der <strong>Deutschen Bank</strong> bezahlen. Falsch oder aus Versehen überwiesenen Gebühren werden <strong>NICHT ERSTATTET </strong>oder <strong>ZURÜCKGEZÄHLT</strong>!!! Gemäß dem Artikel 339 über die „Ordnung der Zahlung von Konsulargebühren“ der Steuerkodex der Republik Usbekistan („Die Gebühren für konsularische Leistungen müssen vorbezahlt werden. Die ausgezahlten Gebühren werden in Haushalt gutgeschrieben. Die an das Konto der diplomatischen oder konsularischen Vertretung überweisende Gebühren werden nicht zurückerstattet oder –ausgezahlt&#8220;). In dieser Hinsicht, bevor Sie Zahlung durchfuhren, bitte gründlich und sorgfältig die Bedingungen und Konditionen von diesen oder anderen konsularischen Diensten dürchlesen, sowie die Richtigkeit des Zahlungsempfängers prüfen. Die Unterlagen sollen dahin eingereicht oder zugeschickt werden, wo sie die Gebühren bezahlt bzw. überwiesen haben.</li>
<li>Ein mit Namen und Adresse versehener und ausreichend frankierter Rücksendeumschlag (Einschreibenbrief). Bitte behalten Sie die Rücksendungsnummer, um dies dann zu verfolgen.</li>
</ol>
<p><em><strong>WICHTIG: </strong></em>Da die Bearbeitung der Unterlagen durchschnittlich 8 Tage dauert, nachdem sie bei der Botschaft eingegangen sind, darf man erst nach Ablauf dieser Frist (und wenn es per Post abgewickelt ist, noch bis zu 3 Tage mit dem Postweg dazu rechnen) die entsprechenden Anfragen und Recherche anfangen. Bis Ablauf dieser Frist ist leider keine Auskunft möglich!<br />
Sehr verehrte(r) Antragsteller(-in) mit der Angabe einer s.g. Referenz- oder Telexnummer (vorläufige Visagenehmigung aus Usbekistan) hilft Ihnen für die Beschleunigung der Bearbeitung, die bis zu ein paar Tage dauern kann. Dabei muss man alle oben genannte Unterlagen vorgelegt haben.<br />
Ausserdem, obwohl der Visaerteilungsort „Berlin“ im E-Visasystem nicht ersichtlich ist, Sie können ruhig bei der Botschaft in Berlin die Antrag stellen. Man muss nur auf die richtigen Bankverbindungdaten der Botschaft achten. Das heisst, wenn Sie in Berlin ein Visum beantragen, dann müssen Sie entsprechende Gebühren an das Botschaftskonto bei der Deutschen Bank bezahlen.<br />
Falsch oder aus Versehen überwiesene Gebühren werden NICHT ERSTATTET oder ZURÜCKGEZÄHLT!!!<br />
In dieser Hinsicht, bevor Sie Zahlung durchfuhren, bitte gründlich und sorgfältig die Bedingungen und Konditionen von diesen oder anderen konsularischen Diensten dürchlesen, sowie die Richtigkeit des Zahlungsempfängers prüfen. Die Unterlagen sollen dahin eigereicht oder zugeschickt werden, wo sie die Gebühren bezahlt bzw. überwiesen haben.</p>
<p><strong>Konsulargebühren:</strong><br />
Gebühren für Visa für die einmalige Einreise:</p>
<ul>
<li>bis 7 Tage &#8211; € 60,00</li>
<li>bis 15 Tage &#8211; € 70,00</li>
<li>bis 30 Tage &#8211; € 80,00</li>
<li>bis 3 Monate &#8211; € 100,00</li>
<li>bis 6 Monate &#8211; € 140,00</li>
<li>bis 1 Jahr &#8211; € 180,00</li>
</ul>
<p>Es können Visa für die einmalige oder mehrmalige Einreise nach Usbekistan beantragt werden. Die Gebühren für Visa für die mehrmalige Einreise erhöhen sich jeweils um 10,&#8211; € für jede weitere Einreise.<br />
Gebühren für Visa für die mehrmalige (multiple) Einreise:</p>
<ul>
<li>bis 6 Monate &#8211; € 170,00</li>
<li>bis 1 ( ein ) Jahr &#8211; € 270,00</li>
</ul>
<p>Auch, wenn mehrmaliges Ein- und Ausreise für 1 oder 3 Monate beantragt wird, werden Minimalkosten von € 170 erhoben.<br />
Für die Staatsangehörige von Vereinigten Staaten von Amerika (USA) &#8211; einheitliches Visagebühr unabhängich von Typen und Fristen &#8211; 180 EUR.</p>
<p><strong>3. Touristenvisa:</strong></p>
<ol>
<li>Reisepass und Kopien der ersten vier Seiten (<strong>Mit Lichtbild</strong> und <strong>Personendaten</strong>) <strong>ACHTUNG</strong>: <em>Die Personen, die früher usbekische Staatsangehörigkeit hatten oder aus Usbekistan nach September 1992 ausgereist, oder in Usbekistan geboren sowie aus Usbekistan als Kind ausgereist hatten, sollen entsprechende Bescheinugung (über die Entlassung aus usbekischen Staatsangehörigkeit) bzw. schriftliche Bestätigung von zustandigen Behörden (über Ausreise aus Usbekistan vor September 1992 oder darüber, daß der Person nie usbekische Staatsangehörigkeit erworben hat) vorliegen. Bei komplizierten Fällen melden Sie sich beim Konsulat telefonisch an</em>.</li>
<li>Ein ausgefüllter (mit englischer US-Tastatur) Visaantrag mit Passbild (Nur online http://evisa.mfa.uz/evisa_en/ werden akzeptiert. Bitte unbedingt die genaue Reiseroute, das Reiseziel angeben und den andere Felder der Antrag vollständig ausfüllen. Von Hand ausgefüllte Anträge werden nicht bearbeitet).</li>
<li>Überweisungsbeleg mit Bankstempel oder Kontoauszug (Überweisungsaufträge und Bargeld werden nicht akzeptiert). Bitte beachten Sie die richtige Bankverbindungdaten der Botschaft. <strong>SEHR WICHTIG!!! </strong>Sehr verehrte(r) Antragsteller(-in), sehr sehr große Bitte! Bei der Überweisung genaueres Geldinstitut beachten. Wenn Sie in Berlin ein Visum beantragen, dann müssen Sie entsprechende Gebühren an die <strong>Botschaftskonto</strong> bei der <strong>Deutschen Bank</strong> bezahlen. Falsch oder aus Versehen überwiesenen Gebühren werden <strong>NICHT ERSTATTET</strong>oder <strong>ZURÜCKGEZÄHLT</strong>!!! Gemäß dem Artikel 339 über die „Ordnung der Zahlung von Konsulargebühren“ der Steuerkodex der Republik Usbekistan („Die Gebühren für konsularische Leistungen müssen vorbezahlt werden. Die ausgezahlten Gebühren werden in Haushalt gutgeschrieben. Die an das Konto der diplomatischen oder konsularischen Vertretung überweisende Gebühren werden nicht zurückerstattet oder –ausgezahlt&#8220;). In dieser Hinsicht, bevor Sie Zahlung durchfuhren, bitte gründlich und sorgfältig die Bedingungen und Konditionen von diesen oder anderen konsularischen Diensten durchlesen, sowie die Richtigkeit des Zahlungsempfängers prüfen. Die Unterlagen sollen dahin eingereicht oder zugeschickt werden, wo sie die Gebühren bezahlt bzw. überwiesen haben.</li>
<li>Ein mit Namen und Adresse versehener und ausreichend frankierter Rücksendeumschlag (Einschreibenbrief). Bitte behalten Sie die Rücksendungsnummer, um dies dann zu verfolgen.</li>
</ol>
<p><em><strong>WICHTIG: </strong></em>Da die Bearbeitung der Unterlagen durchschnittlich 8 Tage dauert, nachdem sie bei der Botschaft eingegangen sind, darf man erst nach Ablauf dieser Frist (und wenn es per Post abgewickelt ist, noch bis zu 3 Tage mit dem Postweg dazu rechnen) die entsprechenden Anfragen und Recherche anfangen. Bis Ablauf dieser Frist ist leider keine Auskunft möglich!<br />
Sehr verehrte(r) Antragsteller(-in) mit der Angabe einer s.g. Referenz- oder Telexnummer (vorläufige Visagenehmigung aus Usbekistan) hilft Ihnen für die Beschleunigung der Bearbeitung, die bis zu ein paar Tage dauern kann. Dabei muss man alle oben genannte Unterlagen vorgelegt haben.<br />
Ausserdem, obwohl der Visaerteilungsort „Berlin“ im E-Visasystem nicht ersichtlich ist, Sie können ruhig bei der Botschaft in Berlin die Antrag stellen. Man muss nur auf die richtigen Bankverbindungdaten der Botschaft achten. Das heisst, wenn Sie in Berlin ein Visum beantragen, dann müssen Sie entsprechende Gebühren an das Botschaftskonto bei der Deutschen Bank bezahlen.<br />
Falsch oder aus Versehen überwiesene Gebühren werden NICHT ERSTATTET oder ZURÜCKGEZÄHLT!!!<br />
In dieser Hinsicht, bevor Sie Zahlung durchfuhren, bitte gründlich und sorgfältig die Bedingungen und Konditionen von diesen oder anderen konsularischen Diensten dürchlesen, sowie die Richtigkeit des Zahlungsempfängers prüfen. Die Unterlagen sollen dahin eigereicht oder zugeschickt werden, wo sie die Gebühren bezahlt bzw. überwiesen haben.</p>
<p><strong>Touristenvisa </strong>dürfen nur für <strong>max. 30 Kalendertage</strong> beantragt werden.<br />
Gemäß dem Erlass des Präsidenten der Republik Usbekistan vom 4. Dezember 2017 № PP-3423 „über die Änderungen und Ergänzungen der Konsulatsgebühren“, wurde ab sofort ein gemeinsames 30-Tägiges Touristenvisum (unabhängig von der beantragten Zeitraum und nur bei einmaligen Ein- und Ausreise) zu einem Preis von 60 EUR für alle Ausländer eingeführt. Die Gebühren für jede weitere Einreise erhöet sich um jeweils 10,&#8211; € (Beispiel: Visa bis 30 Kalendertagen mit zweimaliger Einreise: € 60,- + € 10,- = € 70,-)<br />
Kinderermäßígung &#8211; 20,&#8211; € (nur mit Kinderpass oder –ausweiß bis 16 Lebensjahr)<br />
Visa mit mehrmaliger Einreise für 30 Kalendertagen &#8211; € 80.00<br />
Für die Staatsangehörige von Vereinigten Staaten von Amerika (USA) &#8211; einheitliches Visagebühr unabhängich von Typen und Fristen &#8211; 180EUR.</p>
<p><strong>Achtung!</strong><br />
Ab dem 15. Juli ist für Kinder bis 16 Jahrgang visafreie Einreise eingeführt.</p>
<p><strong>4. Gruppenvisa für Touristen:</strong><br />
Gruppenvisa dürfen nur als Touristenvisa und für Gruppen <strong>ab 5 Personen</strong> bis maximal 30-Kalendertage beantragt werden.<br />
Für Gruppenvisa sind folgende Unterlagen erforderlich:</p>
<ol>
<li>Ein ausgefüllter (mit englischer US-Tastatur) Visaantrag mit Passbild für jede Gruppenmitgleider. Nur online ausgefüllte Visaanträge über das E-Visa System (siehe rechts oben oder <a href="http://evisa.mfa.uz/evisa_en/" data-cke-saved-href="http://evisa.mfa.uz/evisa_en/" data-cke-saved- target="_blank" rel="noopener">http://evisa.mfa.uz/evisa_en/</a> ) werden akzeptiert. Dabei bitte unbedingt die genaue Reiseroute, das Reiseziel angeben und die anderen Felder des Antrags vollständig ausfüllen. Den ausgedruckten Antrag muss man zusammen mit Passkopie (KEIN PASS IM ORIGINAL!!!) und andere Unterlagen bei der Botschaft einreichen.<br />
<strong>ACHTUNG:</strong><br />
Die Personen, die früher eine usbekische Staatsangehörigkeit hatten oder aus Usbekistan ab dem September 1992 ausgereist sind, sowie in Usbekistan geboren sind oder aus Usbekistan als Kind ausgereist sind, sollen eine entsprechende Bescheinugung (über die Entlassung aus usbekischen Staatsangehörigkeit oder dies nicht besitzt) bzw. eine schriftliche Bestätigung von zustandigen Behörden (über die Ausreise aus Usbekistan vor September 1992 oder darüber, dass die Person nie im Besitz einer usbekische Staatsangehörigkeit war) vorliegen. Bei komplizierten Fällen melden Sie sich telefonisch beim Konsulat.</li>
<li>eine Liste der Gruppenmitglieder mit Passangaben (Name, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Passnummer, Beruf und Adresse) in fünffacher Ausfertigung mit genaueren Angaben über die Reiseroute der Gruppe. Dabei muss man darauf achten, dass der Gruppenleiter (Tourguide) als Erster eingetragen soll.<br />
Die Prüfung von Anträgen für Gruppenvisa erfolgt innerhalb von 15 Tagen. Das Gruppenvisum wird mit einer Gruppenliste auf den Namen des Gruppenleiters (Tourguide), dessen Name in der Liste zuerst aufgeführt werden muss, ausgestellt. Die Gruppenliste berechtigt die Gruppe zur Einreise nach Usbekistan. Eine Aufteilung der Gruppe in mehrere kleine Gruppen und die Weiterreise auf getrennten Reiserouten ist verboten. Jedem Mitglied der Gruppe ist vor der Einreise nach Usbekistan eine Kopie des Gruppenvisums von Reiseveranstalter auszuhändigen.</li>
<li>Überweisungsbeleg mit Bankstempel oder Kontoauszug (Überweisungsaufträge und Bargeld werden nicht akzeptiert). Bitte beachten Sie die richtigen Bankverbindungdaten der Botschaft.<br />
<strong>SEHR WICHTIG!!!</strong><br />
Wenn Sie in Berlin ein Visum beantragen, dann müssen Sie entsprechende Gebühren an das Botschaftskonto bei der Deutschen Bank bezahlen. Falsch oder aus Versehen überwiesene Geldbeträge werden <strong>NICHT ERSTATTET</strong> oder <strong>ZURÜCKGEZAHLT</strong>!!!<br />
Gemäß dem Artikel 339 über die „Ordnung der Zahlung von Konsulargebühren“ des Steuerkodex der Republik Usbekistan („Die Gebühren für konsularische Leistungen müssen im voraus bezahlt werden. Die ausgezahlten Gebühren werden dem Haushalt gutgeschrieben. Die an das Konto der diplomatischen oder konsularischen Vertretung überwiesenen Gebühren werden nicht zurückerstattet oder –ausgezahlt&#8220;).<br />
In dieser Hinsicht, bevor Sie eine Zahlung durchfuhren, bitte gründlich und sorgfältig die Bedingungen und Konditionen von diesen oder anderen konsularischen Diensten dürchlesen, sowie die Richtigkeit des Zahlungsempfängers prüfen. Die Unterlagen sollen danach eingereicht oder zugeschickt werden, sobald sie die Gebühren bezahlt bzw. überwiesen haben.</li>
<li>Ein mit Namen und Adresse versehener und ausreichend frankierter Rücksendeumschlag (Einschreibenbrief). Bitte behalten Sie die Rücksendungsnummer, um dies dann zu verfolgen.</li>
</ol>
<p><em><strong>WICHTIG: </strong></em>Da die Bearbeitung der Unterlagen durchschnittlich 8 Tage dauert, nachdem sie bei der Botschaft eingegangen sind, darf man erst nach Ablauf dieser Frist (und wenn es per Post abgewickelt ist, noch bis zu 3 Tage mit dem Postweg dazu rechnen) die entsprechenden Anfragen und Recherche anfangen. Bis Ablauf dieser Frist ist leider keine Auskunft möglich!<br />
Sehr verehrte(r) Antragsteller(-in) mit der Angabe einer s.g. Referenz- oder Telexnummer (vorläufige Visagenehmigung aus Usbekistan) hilft Ihnen für die Beschleunigung der Bearbeitung, die bis zu ein paar Tage dauern kann. Dabei muss man alle oben genannte Unterlagen vorgelegt haben.<br />
Ausserdem, obwohl der Visaerteilungsort „Berlin“ im E-Visasystem nicht ersichtlich ist, Sie können ruhig bei der Botschaft in Berlin die Antrag stellen. Man muss nur auf die richtigen Bankverbindungdaten der Botschaft achten. Das heisst, wenn Sie in Berlin ein Visum beantragen, dann müssen Sie entsprechende Gebühren an das Botschaftskonto bei der Deutschen Bank bezahlen.<br />
Falsch oder aus Versehen überwiesene Gebühren werden NICHT ERSTATTET oder ZURÜCKGEZÄHLT!!!<br />
In dieser Hinsicht, bevor Sie Zahlung durchfuhren, bitte gründlich und sorgfältig die Bedingungen und Konditionen von diesen oder anderen konsularischen Diensten dürchlesen, sowie die Richtigkeit des Zahlungsempfängers prüfen. Die Unterlagen sollen dahin eigereicht oder zugeschickt werden, wo sie die Gebühren bezahlt bzw. überwiesen haben.</p>
<p><strong>Gebühren für Gruppenvisa:</strong></p>
<ul>
<li>bis 15 Tage – € 15,00 pro Gruppenmitglied</li>
<li>bis 30 Tage &#8211; € 25,00 pro Gruppenmitglied</li>
</ul>
<p>zusätzlich einmalige Gebühr von € 20,00 pro Gruppe für die konsularische Bearbeitung.<br />
Die Gebühren für die mehrmalige Einreise erhöhen sich jeweils um 10,&#8211; € für jede weitere Einreise.<br />
Für die Staatsangehörige von Vereinigten Staaten von Amerika (USA) &#8211; einheitliches Visagebühr unabhängich von Typen und Fristen &#8211; 180EUR.</p>
<p>Achtung !<br />
Ab dem 15. Juli ist für Kinder bis 16 Jahrgang visafreie Einreise eigeführt.</p>
<p><strong>5. Privat- oder Gästevisa:</strong><br />
Aufgrund der letzten Änderungen im Meldewesen in Usbekistan, braucht man ein Gäste- oder Privatvisum nur, wenn der Aufenthalt in Usbekistan mehr als 30-Kalendertage übertritt.<br />
Diese Art von Visa sollen nicht beim Konsulat beantragt werden, sondern müssen von der einladenden, in Usbekistan wohnhaften Person oder in Usbekistan ansässigen Organisation bei den örtlichen Polizeibehörden und danach beim usbekischen Außenministerium beantragt werden. Das Außenministerium erteilt die Einladungs- Referenz- oder Telexnummer.</p>
<p><strong>Für Privat- oder Gästevisa sind folgende Unterlagen erforderlich:</strong></p>
<ol>
<li>Reisepass im Original und Kopien der ersten zwei Seiten (wo Lichtbild und Personendaten ersichtlich ist) ACHTUNG: Die Personen, die früher eine usbekische Staatsangehörigkeit hatten oder aus Usbekistan ab dem September 1992 ausgereist sind, sowie in Usbekistan geboren sind oder aus Usbekistan als Kind ausgereist sind, sollen eine entsprechende Bescheinugung (über die Entlassung aus usbekischen Staatsangehörigkeit oder dies nicht besitzt) bzw. eine schriftliche Bestätigung von zustandigen Behörden (über die Ausreise aus Usbekistan vor September 1992 oder darüber, dass die Person nie im Besitz einer usbekische Staatsangehörigkeit war) vorliegen. Bei komplizierten Fällen melden Sie sich telefonisch beim Konsulat.</li>
<li>Ein ausgefüllter (mit englischer US-Tastatur) Visaantrag mit Passbild Nur online ausgefüllte Visaanträge über das E-Visa System (siehe rechts oben oder <a href="http://evisa.mfa.uz/evisa_en/" data-cke-saved-href="http://evisa.mfa.uz/evisa_en/" data-cke-saved- target="_blank" rel="noopener">http://evisa.mfa.uz/evisa_en/</a> ) werden akzeptiert. Dabei bitte unbedingt die genaue Reiseroute, das Reiseziel angeben und die anderen Felder des Antrags vollständig ausfüllen. Den ausgedruckten Antrag muss man zusammen mit anderen Unterlagen bei der Botschaft einreichen. Von Hand ausgefüllte Anträge werden nicht akzeptiert oder länger als 15 Tage bearbeitet. SEHR WICHTIG!!! Bitte keine Unterlagen per E-mail!!! Das Konsulat akzeptiert keine Anträge über e-mail!!!</li>
<li>Überweisungsbeleg mit Bestätigung von der Bank oder ein Kontoauszug (Überweisungsaufträge und Bargeld werden nicht akzeptiert). Bitte beachten Sie die richtigen Bankverbindungdaten der Botschaft. SEHR WICHTIG!!! Wenn Sie in Berlin ein Visum beantragen, dann müssen Sie entsprechende Gebühren an das Botschaftskonto bei der Deutschen Bank bezahlen. Falsch oder aus Versehen überwiesene Geldbeträge werden NICHT ERSTATTET oder ZURÜCKGEZAHLT!!! Gemäß dem Artikel 339 über die „Ordnung der Zahlung von Konsulargebühren“ des Steuerkodex der Republik Usbekistan („Die Gebühren für konsularische Leistungen müssen im voraus bezahlt werden. Die ausgezahlten Gebühren werden dem Haushalt gutgeschrieben. Die an das Konto der diplomatischen oder konsularischen Vertretung überwiesenen Gebühren werden nicht zurückerstattet oder –ausgezahlt&#8220;). In dieser Hinsicht, bevor Sie eine Zahlung durchfuhren, bitte gründlich und sorgfältig die Bedingungen und Konditionen von diesen oder anderen konsularischen Diensten dürchlesen, sowie die Richtigkeit des Zahlungsempfängers prüfen. Die Unterlagen sollen danach eingereicht oder zugeschickt werden, sobald sie die Gebühren bezahlt bzw. überwiesen haben.</li>
<li>Ein mit Namen und Adresse versehener und ausreichend frankierter Rücksendeumschlag (Einschreibenbrief). Bitte behalten Sie die Rücksendungsnummer, um dies dann zu verfolgen. Die Botschaft haftet nicht für die Übersendung per Post.</li>
</ol>
<p><strong>WICHTIG:</strong> Da die Bearbeitung der Unterlagen mit Einladungs-, Referenz-oder Telexnummer durchschnittlich bis 2-3 Tage dauert, nachdem sie bei der Botschaft eingegangen sind, darf man erst nach Ablauf dieser Frist (und wenn es per Post abgewickelt ist, noch bis zu 3 Tage mit dem Postweg dazu rechnen) die entsprechenden Anfragen und Recherche anfangen. Bis Ablauf dieser Frist ist leider keine Auskunft möglich!<br />
Obwohl der Visaerteilungsort „Berlin“ im E-Visasystem nicht ersichtlich ist, Sie können ruhig bei der Botschaft in Berlin die Antrag stellen. Man muss nur auf die richtigen Bankverbindungdaten der Botschaft achten. Das heisst, wenn Sie in Berlin ein Visum beantragen, dann müssen Sie entsprechende Gebühren an das Botschaftskonto bei der Deutschen Bank bezahlen.<br />
Falsch oder aus Versehen überwiesene Gebühren werden NICHT ERSTATTET oder ZURÜCKGEZÄHLT!!!</p>
<p><strong>Konsular- und Visagebühren für Privat- oder Gästevisa bei der einmalige Ein- und Ausreise:</strong></p>
<ul>
<li>bis 7 Tage &#8211; € 60,00</li>
<li>bis 15 Tage &#8211; € 70,00</li>
<li>bis 30 Tage &#8211; € 80,00</li>
<li>bis 3 Monate &#8211; € 100,00</li>
<li>bis 6 Monate &#8211; € 140,00</li>
<li>bis 1 Jahr &#8211; € 180,00</li>
</ul>
<p>Die Gebühren für die mehr als einmalige Ein- und Ausreise erhöhen sich jeweils um 10,&#8211; € für jede weitere Einreise.<br />
Gebühren bei mehrmaliger (multiple) Ein- Ausreise:<br />
bis 6 Monate &#8211; € 170,00<br />
bis 1 ( ein ) Jahr &#8211; € 270,00<br />
Auch, wenn mehrmaliges Ein- und Ausreise für 1 oder 3 Monate beantragt wird, werden Minimalkosten von € 170 erhoben.<br />
Für die Staatsangehörige von Vereinigten Staaten von Amerika (USA) &#8211; einheitliches Visagebühr unabhängich von Typen und Fristen &#8211; 180EUR.</p>
<p>Achtung !<br />
Ab dem 15. Juli ist für Kinder bis 16 Jahrgang visafreie Einreise eigeführt.</p>
<p><strong><em>Weitere Informationen (betreff. Angehörige anderer von oben angegebenen Staaten) finden Sie unter dem Link &#8222;VISA im Bereich andere Staatsangehörigen&#8220; (ganz oben auf dem schwarzem Feld).</em></strong></p>
<p><strong>Bankverbindung</strong><br />
IBAN: DE46 1007 0000 0435 0609 01<br />
BIC (SWIFT-Code): DEUTDEBB<br />
Deutsche Bank Berlin<br />
Unter den Linden 13/15<br />
10117 Berlin<br />
<strong>SEHR WICHTIG!!! </strong>Sehr verehrte(r) Antragsteller(-in), sehr sehr große Bitte! Bei der Überweisung genaueres Geldinstitut beachten. Wenn Sie in Berlin ein Visum beantragen, dann müssen Sie entsprechende Gebühren an die <strong>Botschaftskonto</strong> bei der <strong>Deutschen Bank</strong> bezahlen. Falsch oder aus Versehen überwiesenen Gebühren werden <strong>NICHT ERSTATTET</strong> oder <strong>ZURÜCKGEZÄHLT</strong>!!! Gemäß dem Artikel 339 über die „Ordnung der Zahlung von Konsulargebühren“ der Steuerkodex der Republik Usbekistan („Die Gebühren für konsularische Leistungen müssen vorbezahlt werden. Die ausgezahlten Gebühren werden in Haushalt gutgeschrieben. Die an das Konto der diplomatischen oder konsularischen Vertretung überweisende Gebühren werden nicht zurückerstattet oder –ausgezahlt&#8220;). In dieser Hinsicht, bevor Sie Zahlung durchfuhren, bitte gründlich und sorgfältig die Bedingungen und Konditionen von diesen oder anderen konsularischen Diensten durchlesen, sowie die Richtigkeit des Zahlungsempfängers prüfen. Die Unterlagen sollen dahin eingereicht oder zugeschickt werden, wo sie die Gebühren bezahlt bzw. überwiesen haben.</p>
<p><strong>Adresse:</strong><br />
Perleberger Strasse 62<br />
10559 Berlin<br />
Tel.: 030-39 40 98 &#8211; 24, &#8211; 55<br />
Fax: 030-39 40 98 21 / 62<br />
<em><a data-cke-saved-href="mailto:konsulat@uzbekistan.de">konsulat@uzbekistan.de</a></em></p>
<p><strong>Sprechzeiten (wenn die Kunden persönlich bei der Konsulat erscheinen):</strong><br />
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 09.00-12.00<br />
Donnerstag, Samstag und Sonntag, sowie am Feiertagen &#8211; geschlossen</p>
<p><strong>Telefonische Auskünfte:<br />
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 10.00-19.00<br />
Donnerstag: 10.00 &#8211; 19.00 </strong><br />
<em>(Bitte beachten darauf, dass die Anrufe von unbekannten und nicht an der Displey angezeigten Telefonnummern durch das Telefonsystem der Botschaft nicht angenommen werden).</em></p>
<p><strong>Sehr geehrte Damen und Herren!<br />
Bei der Anfragen per E-Mail, geben Sie bitte möglichst vollständige Angaben zu Ihrer Person (vollständiger Name, Passdaten, Adresse mit einer Telefonnummer für die weitere Kommunikation).</strong></p>
<p>Stand: 11.02.2019</p>
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